Ruhestand auf den Kanarischen Inseln 2026: Rechtlicher und Steuerlicher Leitfaden für Deutsche Rentner
Vollständiger Leitfaden für deutsche Rentner, die auf die Kanarischen Inseln auswandern möchten: Aufenthaltsrecht, Deutsche Rente im Ausland, Steuern, Krankenversicherung und Wohnungskauf 2026.
Abogado · Administrador de Fincas · Administrador Concursal
Col. n.º 5.231 ICALPA · Las Palmas de Gran Canaria · 8 min de lectura
Contacto
¿Trámites de extranjería?
NIE, residencia, arraigo, nacionalidad. Te acompañamos en todo el proceso.
Cómo te ayudamosServicios relacionados
Die Kanarischen Inseln — Gran Canaria, Teneriffa, Lanzarote, Fuerteventura und die weiteren Inseln — sind seit Jahrzehnten ein bevorzugtes Ziel für deutsche Rentner. Das ganzjährig angenehme Klima, die vergleichsweise niedrigen Lebenshaltungskosten und die Zugehörigkeit zur Europäischen Union machen den Schritt rechtlich unkompliziert — vorausgesetzt, die steuerlichen und administrativen Aspekte werden sorgfältig geplant.
Warum die Kanarischen Inseln für Deutsche Rentner?
| Vorteil | Details |
|---|---|
| Klima | Durchschnittlich 22°C ganzjährig; Winter mild (nie unter 15°C) |
| Lebenshaltungskosten | 25-40% günstiger als München, Hamburg oder Frankfurt |
| Direktflüge | Regelmäßige Verbindungen ab Frankfurt, München, Düsseldorf, Berlin, Hamburg |
| Steuern | Vermögensteuer-Freibetrag von 700.000 €, nahezu keine Erbschaftsteuer für nahe Angehörige (99,9% Nachlass) |
| Gesundheit | Zugang zum spanischen öffentlichen Gesundheitssystem mit dem S1-Vordruck |
| Sicherheit | Niedrige Kriminalitätsrate, europäischer Rechtsrahmen |
| Deutsche Gemeinschaft | Etablierte deutsche Expat-Gemeinschaft, besonders auf Gran Canaria und Teneriffa |
Aufenthaltsformalitäten: Was Deutsche Rentner Erledigen Müssen
1. NIE (Número de Identificación de Extranjero)
Der NIE ist die spanische Steueridentifikationsnummer — unverzichtbar für alle administrativen Vorgänge in Spanien: Kontoeröffnung, Immobilienkauf, Steuererklärungen, Zugang zu Behördenleistungen.
Erhältlich:
- Beim Ausländeramt (Oficina de Extranjería) in Las Palmas de Gran Canaria oder Santa Cruz de Tenerife
- Persönlich mit Reisepass und Formular EX-15
- Über einen beauftragten Rechtsanwalt mit Vollmacht
2. Anmeldebestätigung als EU-Bürger
EU-Bürger, die länger als 3 Monate bleiben, müssen das Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise beim Ausländeramt beantragen (Art. 7 RD 240/2007). Dies ist das Äquivalent der Aufenthaltsgenehmigung für Europäer — es belegt die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts.
Erforderliche Unterlagen:
- Reisepass oder Personalausweis
- Formular EX-18
- Einkommensnachweis (Rente, Ersparnisse)
- Krankenversicherungsnachweis (oder S1-Vordruck)
- Wohnsitznachweis in Spanien (Mietvertrag oder Kaufvertrag)
3. Melderegistrierung (Padrón Municipal)
Die Anmeldung im Padrón Municipal (Einwohnermeldeamt) bei Ihrer Gemeindeverwaltung wird ab Ankunft dringend empfohlen. Sie ermöglicht:
- Zugang zum Hausarzt (Centro de Salud)
- Bestimmte kommunale Vergünstigungen
- Nachweis des tatsächlichen Wohnsitzes in Spanien
Die Deutsche Rente in Spanien: Steuerliche Aspekte
Steuerlicher Wohnsitz in Spanien
Wer mehr als 183 Tage pro Jahr auf den Kanarischen Inseln lebt, wird automatisch steuerlicher Wohnsitzinhaber in Spanien. Dies bedeutet:
- Pflicht, sämtliche weltweiten Einkünfte in Spanien (IRPF) zu deklarieren
- Verlust des steuerlichen Wohnsitzes in Deutschland (sofern kein 183-Tage-Aufenthalt mehr)
- Anwendung des Deutsch-Spanischen Doppelbesteuerungsabkommens von 2011
DBA Deutschland-Spanien und Renten
Das Doppelbesteuerungsabkommen vom 3. Februar 2011 zwischen Deutschland und Spanien (BOE vom 30. Juli 2012), das das Abkommen vom 5. Dezember 1966 abgelöst hat, regelt die Besteuerung von Renten für Spanien-Residenten:
| Rentenart | Besteuerung |
|---|---|
| Gesetzliche Rente (Deutsche Rentenversicherung) | Steuerpflichtig in Spanien; ist der Rentenanspruch ab 2015 entstanden, darf zusätzlich Deutschland bis zu 5% des Bruttobetrags besteuern (10% bei Rentenansprüchen ab 2030), Art. 17 Abs. 2 DBA |
| Beamtenpension (Bund, Länder, Kommunen, öff. Dienst) | Steuerpflichtig nur in Deutschland |
| Gemischte Rente (Beamten- + Privatanteil) | Aufteilung zwischen beiden Ländern |
Praktische Konsequenz für einen gesetzlichen Rentner aus der Privatwirtschaft:
- Ist der Rentenanspruch vor 2015 entstanden, wird die Rente nur in Spanien besteuert; bei späterem Rentenanspruch darf Deutschland zusätzlich höchstens 5% des Bruttobetrags erheben (10% bei Rentenansprüchen ab 2030)
- Sie wird in Spanien nach dem IRPF-Tarif besteuert
- Aufgrund der spanischen Freibeträge und des progressiven Steuertarifs ist die Gesamtsteuerbelastung oft geringer als in Deutschland
Wichtiger Hinweis: Vor dem Umzug ist eine Beratung durch einen auf deutsch-spanische Steuerrecht spezialisierten Steuerberater oder Rechtsanwalt unerlässlich, um Ihre persönliche Situation zu analysieren.
Steuervorteile der Kanarischen Inseln
Die Kanarischen Inseln wenden einen eigenen autonomen IRPF-Tarif an (9% bis 26%, Art. 18 bis Decreto Legislativo 1/2009), der zum staatlichen Tarif hinzukommt:
| Vorteil | Details |
|---|---|
| Vermögensteuer | Freibetrag von 700.000 € (Art. 29 Decreto Legislativo 1/2009); kein 100%-Nachlass |
| Erbschaftsteuer | 99,9% Nachlass auf die Steuerschuld für die Gruppen I, II und III: Kinder, Ehepartner, Eltern sowie Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen und Nichten (Art. 24 ter Decreto Legislativo 1/2009); die Erklärung ist trotzdem abzugeben |
| IRPF | Regionaltarif von 9% bis 26% |
| IGIC 7% | Statt Mehrwertsteuer 21% auf dem spanischen Festland |
| Spezifische Abzüge | Für Kanarische Einwohner (Miete, Familie, Bildung) |
Modell 720: Erklärung ausländischer Vermögenswerte
Jeder steuerliche Wohnsitzinhaber in Spanien mit ausländischen Vermögenswerten (Bankkonten, Immobilien, Lebensversicherungen) über 50.000 € pro Kategorie ist verpflichtet, jährlich das Modell 720 einzureichen. Dies ist ein kritischer Punkt für deutsche Rentner, die Vermögen in Deutschland behalten.
Krankenversorgung auf den Kanarischen Inseln für Deutsche Rentner
Der S1-Vordruck
Die einfachste Lösung für deutsche Rentner ist der S1-Vordruck (früher E121):
- Beantragen Sie den S1-Vordruck bei der Deutschen Rentenversicherung oder Ihrer Krankenkasse
- Legen Sie ihn beim INSS (Instituto Nacional de la Seguridad Social) auf den Kanarischen Inseln vor
- Sie erhalten dann Zugang zum spanischen öffentlichen Gesundheitssystem kostenlos, unter denselben Bedingungen wie spanische Bürger
Dies umfasst Besuche beim Hausarzt und bei Fachärzten, Krankenhausaufenthalte und Medikamente (mit variabler Eigenleistung nach spanischem Tarif).
Das Öffentliche Gesundheitssystem auf den Kanaren
Der Servicio Canario de Salud (SCS) verfügt über:
- Universitätskrankenhäuser in Las Palmas de Gran Canaria und Santa Cruz de Tenerife
- Gesundheitszentren (Centros de Salud) in jedem Stadtviertel und Dorf
- Notaufnahmen in allen öffentlichen Krankenhäusern
Private Krankenversicherung
Viele europäische Rentner entscheiden sich für eine private Zusatzkrankenversicherung (300-600 €/Jahr), um lange Wartezeiten im öffentlichen System zu vermeiden. Einige private Kliniken (HospIten, Clínica Santa Catalina auf Gran Canaria) haben deutschsprachiges Personal oder bieten Konsultationen auf Englisch an.
Immobilienkauf auf den Kanarischen Inseln
Steuern beim Kauf
| Steuer | Bestandsimmobilie | Neubau (Bauträger) |
|---|---|---|
| ITP, Grunderwerbsteuer (Bestand) / IGIC (Neubau) | ITP 6,5% | IGIC 7% |
| AJD (Stempelsteuer) | Entfällt (ITP-pflichtiger Vorgang) | 1% |
| Gesamt | 6,5% | 8% |
Zum Vergleich auf dem spanischen Festland: IVA 10% + AJD 1,5% = 11,5%. Die Kanarischen Inseln sind damit steuerlich günstiger.
Notar- und Grundbuchgebühren: ca. 1,5-2% zusätzlich. Gesamtnebenkosten: ca. 8-8,5% des Kaufpreises bei einer Bestandsimmobilie.
Kaufprozess
- NIE (unbedingt erforderlich für den Käufer)
- Bankkonto in Spanien eröffnen
- Nota simple (Grundbuchauszug) beantragen — zeigt Eigentümer, Hypotheken und Lasten
- Ortkundiger Rechtsanwalt für die vollständige Due Diligence
- Reservierungsvertrag (Anzahlung von 10%)
- Notarielle Beurkundung
- Eintragung ins Grundbuch (Registro de la Propiedad)
Wichtiger Hinweis: Unterzeichnen Sie niemals einen Kaufvertrag, ohne ihn zuvor von einem Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Reservierungsverträge (Arras-Verträge) in Spanien sind rechtlich bindend und können bei Rücktritt zum Verlust der Anzahlung führen.
Deutsches Vermögen von den Kanaren Aus Verwalten
Bankkonten in Deutschland
Sie können Ihre deutschen Bankkonten behalten. Jedoch:
- Zinsen und Dividenden sind in Spanien steuerpflichtig; Zinsen nur dort (Art. 11 DBA), auf Dividenden darf Deutschland zusätzlich bis zu 15% Quellensteuer erheben (Art. 10 DBA)
- Sie müssen sie im Modell 720 deklarieren, wenn die Gesamtsumme 50.000 € übersteigt
- Ihre deutsche Bank muss über Ihren neuen Status als Nichtansässiger informiert werden
Deutsche Lebensversicherungen
Deutsche Lebensversicherungsverträge bleiben gültig und können weiter bespart werden. Auszahlungen, die als spanischer Resident vorgenommen werden, sind in Spanien grundsätzlich als Kapitalerträge steuerpflichtig. Das DBA von 2011 enthält spezifische Regelungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.
Internationale Erbfolge
Für deutsche Rentner, die Immobilien auf den Kanarischen Inseln besitzen, kann die internationale Erbfolge komplex werden. Nach der EU-Erbrechtsverordnung (650/2012) gilt für die gesamte Erbfolge das Recht des Staates des letzten gewöhnlichen Aufenthalts (Art. 21), bei Wohnsitz auf den Kanaren also spanisches Recht, sofern der Erblasser nicht per Testament das Recht seiner Staatsangehörigkeit, also deutsches Recht, wählt (Art. 22).
Empfehlung: Sowohl ein spanisches Testament (für spanische Vermögenswerte) als auch ein deutsches Testament (für deutsches Vermögen) in Koordination mit Rechtsanwälten beider Länder verfassen.
Lebenshaltungskosten auf den Kanarischen Inseln: Vergleich mit Deutschland
| Ausgabe | Kanaren (Las Palmas) | München | Hamburg |
|---|---|---|---|
| Miete 2-Zi.-Whg. Zentrum | 700-1.000 €/Monat | 1.800-2.500 € | 1.500-2.200 € |
| Lebensmitteleinkauf | ~280 €/Monat | ~400 €/Monat | ~380 €/Monat |
| Restaurant (2 Personen) | 40-60 € | 80-120 € | 70-100 € |
| ÖPNV | ~25 €/Monat | ~57 €/Monat | ~107 €/Monat |
| Private Zusatzkrankenvers. | 300-600 €/Jahr | 500-1.200 €/Jahr | 500-1.000 €/Jahr |
| Gesamtschätzung | 1.400-2.200 €/Monat | 2.700-4.200 €/Monat | 2.400-3.800 €/Monat |
Ein deutsches Rentnerpaar kann auf den Kanarischen Inseln im Vergleich zu deutschen Großstädten 1.000-2.000 €/Monat einsparen.
Wie ALY Abogados Ihnen Helfen Kann
Unser Anwaltsteam in Las Palmas de Gran Canaria begleitet regelmäßig deutsche Staatsangehörige, die auf die Kanarischen Inseln auswandern möchten:
- NIE und Anmeldebestätigung: alle administrativen Formalitäten
- Immobilienkauf: vollständige Due Diligence, Kaufvertragsverhandlung, Notartermin
- Steuerrecht: optimale IRPF-Strukturierung, Modell 720, Vermögensteuer
- Spanisches Testament: Schutz Ihrer Erben nach spanischem Recht
- Erbrecht: Abwicklung deutsch-spanischer Erbschaften
Beratung vereinbaren — wir erklären Ihnen ausführlich die Verfahren und Kosten für Ihre persönliche Situation. Die Erstberatung wird bei Mandatserteilung auf das Honorar angerechnet.
📞 +34 633 572 607 | ✉ alyabogados@lazaroamable.com
Lázaro Héctor Amable Méndez — Rechtsanwalt, Anwaltskammer Nr. 5.231 ICALPA
Häufige Fragen
Brauchen Deutsche ein Visum, um auf den Kanarischen Inseln zu leben?
Nein. Als EU-Bürger haben Deutsche das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union, einschließlich der Kanarischen Inseln. Wer länger als 3 Monate bleibt, muss innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise beim Ausländeramt (Oficina de Extranjería) die Eintragung in das Registro Central de Extranjeros beantragen und erhält eine Anmeldebestätigung, die die NIE ausweist (Art. 7 RD 240/2007). Es ist kein Visum erforderlich.
Wird meine deutsche Rente in Spanien besteuert?
Wenn Sie steuerlicher Wohnsitzinhaber in Spanien werden (mehr als 183 Tage pro Jahr), ist Ihre gesetzliche Rente (Deutsche Rentenversicherung) grundsätzlich in Spanien steuerpflichtig gemäß dem Deutsch-Spanischen Doppelbesteuerungsabkommen vom 3. Februar 2011, das das Abkommen von 1966 abgelöst hat. Ist der Rentenanspruch ab 2015 entstanden, darf zusätzlich Deutschland die Rente besteuern, höchstens mit 5% des Bruttobetrags (10% bei Rentenansprüchen, die ab 2030 entstehen; Art. 17 Abs. 2 DBA). Beamtenpensionen bleiben grundsätzlich in Deutschland steuerpflichtig (Art. 18 Abs. 2 DBA). Eine spezialisierte Steuerberatung vor dem Umzug ist dringend empfohlen.
Kann ich als deutscher Rentner die spanische Krankenversicherung nutzen?
Ja. Als EU-Rentner, der seinen Wohnsitz nach Spanien verlegt, können Sie Ihre Krankenversicherung durch den S1-Vordruck übertragen. Beantragen Sie das Formular S1 bei der Deutschen Rentenversicherung, legen Sie es dem INSS (Instituto Nacional de la Seguridad Social) auf den Kanarischen Inseln vor und erhalten Sie so kostenlosen Zugang zum spanischen öffentlichen Gesundheitssystem.
Welche Steuervorteile bieten die Kanarischen Inseln für ausländische Rentner?
Die Kanarischen Inseln bieten: einen Freibetrag von 700.000 € bei der Vermögensteuer (keine vollständige Befreiung; Art. 29 Decreto Legislativo 1/2009 der Kanaren), nahezu null Erbschaftsteuer (99,9% Nachlass auf die Steuerschuld für Ehegatten, Kinder und Eltern sowie für Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen und Nichten; Art. 24 ter Decreto Legislativo 1/2009 in der seit dem 6. September 2023 geltenden Fassung), einen eigenen regionalen IRPF-Tarif von 9% bis 26%, keine Mehrwertsteuer (stattdessen IGIC mit einem Regelsatz von 7%), und verschiedene regionale Steuerabzüge. Im Vergleich zu anderen spanischen Regionen wie Katalonien oder Valencia ist die Steuerlast auf den Kanaren erheblich geringer.
Wie kaufe ich als Deutscher eine Immobilie auf den Kanarischen Inseln?
Deutsche Staatsbürger können Immobilien auf den Kanarischen Inseln uneingeschränkt erwerben. Notwendig sind: ein NIE (spanische Steuernummer), ein ortskundiger Anwalt für die rechtliche Prüfung (Due Diligence) und die Zahlung der Erwerbssteuern (ITP 6,5% bei Bestandsimmobilien; IGIC 7% plus AJD 1% bei Neubau) zuzüglich Notar- und Grundbuchgebühren. Die Gesamtnebenkosten betragen ca. 8-10% des Kaufpreises.
Compartir este artículo
¿Necesitas asesoramiento?
Cuéntanos tu caso. Primera consulta gratuita en Segunda Oportunidad y despidos. En las reclamaciones que llevamos a éxito, si no ganamos no pagas nada, tampoco la consulta. En el resto de asuntos, se descuenta de los honorarios si nos encargas el caso.
Artículos relacionados
Otros artículos del blog sobre extranjería y temas relacionados.
Auswandern auf die Kanarischen Inseln: Rechtlicher Leitfaden für Deutsche 2026
Alles, was Deutsche beim Umzug nach Gran Canaria, Teneriffa oder Lanzarote wissen müssen. Aufenthaltsgenehmigung, NIE, Steuern, Immobilienkauf und die besten Steuervorteile.
Leer artículoErbschaft in Spanien: Leitfaden für Deutsche mit Immobilien auf den Kanarischen Inseln
Alles, was Deutsche wissen müssen, wenn sie Immobilien oder Vermögen auf den Kanarischen Inseln erben: EU-Erbrechtsverordnung, Erbschaftsteuer, Abwicklung.
Leer artículoImmobilienkauf auf den Kanarischen Inseln: Rechtlicher Leitfaden für Deutsche
Alles, was deutsche Käufer über den Immobilienerwerb auf den Kanarischen Inseln wissen müssen: Steuern, Prozess, NIE und häufige Fehler vermeiden.
Leer artículoKrankenversicherung in Spanien für Deutsche Expats: Vollständiger Leitfaden 2026
Alles, was Deutsche über die Krankenversicherung in Spanien wissen müssen: private Krankenversicherung vs. Seguridad Social, Formulare S1/E121 für Rentner, Anforderungen für das Nicht-Lukratives-Visum, Kosten und empfohlene Anbieter auf den Kanarischen Inseln.
Leer artículoAls Freiberufler/Selbstständiger auf den Kanarischen Inseln: Kompletter Leitfaden für Deutsche 2026
Alles was deutsche Freelancer und Selbstständige über die Arbeit auf den Kanarischen Inseln wissen müssen: Autónomo-Anmeldung, RETA-Beiträge, IGIC 7%, IRPF-Steuern, Beckham-Gesetz 24% und das Digitale-Nomaden-Visum.
Leer artículoNicht-Lucratives Visum Spanien 2026: Leitfaden für Deutsche Rentner und Auswanderer
Vollständiger Leitfaden zum spanischen Nicht-Lucratives Visum (Visado No Lucrativo) für Deutsche: Einkommensvoraussetzungen, Antragsverfahren, Verlängerung, Steuerpflicht und Leben auf den Kanarischen Inseln.
Leer artículoSteuern für Deutsche auf den Kanarischen Inseln 2026: IRPF, Modell 720 und DBA
Vollständiger Steuerführer für Deutsche, die auf den Kanarischen Inseln leben: spanische Einkommensteuer (IRPF), Vermögensteuer, Erbschaftsteuer, Modell 720 Auslandsvermögen und das Deutsch-Spanische Doppelbesteuerungsabkommen.
Leer artículoErbschaftsteuer Kanarische Inseln für Deutsche 2026: 99,9% Steuervorteil nutzen
Deutsche erben Immobilien oder Konten auf den Kanarischen Inseln? Vollständiger Leitfaden zur spanischen Erbschaftsteuer, der 99,9%-Befreiung auf den Kanaren und dem deutschen Erbschaftsteuerrecht.
Leer artículo