Erbschaft in Spanien: Leitfaden für Deutsche mit Immobilien auf den Kanarischen Inseln
Alles, was Deutsche wissen müssen, wenn sie Immobilien oder Vermögen auf den Kanarischen Inseln erben: EU-Erbrechtsverordnung, Erbschaftsteuer, Abwicklung.
Abogado · Col. n.º 5.231 ICALPA · 5 min de lectura
Consulta gratuita
¿Complicaciones con una herencia?
Particiones, impuestos, renuncias. Gestionamos todo el proceso.
Servicios relacionados
Zehntausende Deutsche besitzen Immobilien oder haben ihren Ruhestand auf den Kanarischen Inseln verbracht. Wenn ein Familienangehöriger stirbt und spanisches Vermögen hinterlässt, stehen die Hinterbliebenen — oft aus Deutschland heraus — vor einem komplexen bürokratischen Dschungel auf Spanisch. Dieser Leitfaden erklärt die wichtigsten Schritte verständlich auf Deutsch.
EU-Erbrechtsverordnung 650/2012: Welches Recht gilt?
Seit dem 17. August 2015 gilt in allen EU-Mitgliedstaaten (außer Dänemark, Irland und Großbritannien) die EU-Erbrechtsverordnung 650/2012. Sie regelt, welches nationale Erbrecht bei grenzüberschreitenden Erbfällen anwendbar ist.
Die Grundregel: Anwendbar ist das Erbrecht des Staates, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte.
- Lebte der Verstorbene dauerhaft auf Gran Canaria: spanisches Erbrecht gilt.
- Lebte er noch in Deutschland und hatte nur eine Ferienimmobilie auf den Kanaren: deutsches Erbrecht gilt für die gesamte Erbschaft (auch für die spanischen Immobilien).
Die Rechtswahl: Deutsches Erbrecht bewusst wählen
Ein entscheidendes Instrument der EU-Verordnung ist die Rechtswahl: Im Testament kann jede Person ausdrücklich das Recht ihres Staatsangehörigkeitsstaates wählen. Deutsche können also im Testament festhalten: "Ich wähle für meine gesamte Erbschaft deutsches Recht."
Das ist aus mehreren Gründen interessant: Das deutsche Erbrecht gewährt feste Pflichtteile (1/2 des gesetzlichen Erbteils), aber auch eine größere Testierfreiheit bei der Gestaltung der Erbreihenfolge. Das spanische Erbrecht sieht mit der legítima ebenfalls einen Pflichtteil vor, unterscheidet sich aber in Details. Welche Wahl für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrer familiären und vermögensrechtlichen Situation ab — wir beraten Sie hierzu konkret.
Erbschaftsteuer auf den Kanarischen Inseln: Fast nichts für direkte Erben
Dies ist die beste Nachricht für Erben auf den Kanarischen Inseln: Die Autonome Gemeinschaft Kanarische Inseln hat für direkte Erben (Kinder, Ehepartner, eingetragene Lebenspartner) eine Bonifikation von 99,9% auf die Erbschaftsteuer eingeführt.
In der Praxis bedeutet das: Ein Kind, das von seinen Eltern eine Immobilie im Wert von 500.000 € auf Gran Canaria erbt, zahlt — nach Abzug der Bonifikation — nahezu keine Erbschaftsteuer. Das ist einer der günstigsten Erbschaftsteuersätze in ganz Spanien und ein enormer Vorteil gegenüber vielen anderen Regionen.
Wichtige Einschränkungen:
- Die Bonifikation gilt nur für Steuerpflichtige, die in der EU ansässig sind (Wohnsitz in Deutschland ist ausreichend).
- Geschwister, Nichten/Neffen oder nicht eingetragene Lebensgefährten profitieren nicht in gleichem Maße — für sie gelten höhere Steuersätze.
- Die Erbschaftsteuererklärung muss innerhalb von 6 Monaten ab dem Todesdatum eingereicht werden. Fristverlängerungen sind möglich, aber zu beantragen.
Der Erbschein in Spanien: Declaración de Herederos
Ohne Testament in Spanien — oder wenn das vorhandene Testament in Deutschland errichtet wurde — muss zunächst die Erbenstellung in Spanien festgestellt werden. Dafür gibt es zwei Wege:
Declaración de Herederos (spanische Erbenfeststellung)
Beim zuständigen Notar in Spanien wird die gesetzliche Erbfolge festgestellt. Dazu sind beglaubigte und apostillierte Urkunden notwendig: Sterbeurkunde, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Erbschein aus Deutschland (apostilliert und mit beglaubigter Übersetzung). Dieser Prozess dauert typischerweise 4 bis 8 Wochen.
Europäisches Nachlasszeugnis (ENZ)
Seit 2015 können Erben auch ein Europäisches Nachlasszeugnis beantragen — beim zuständigen deutschen Nachlassgericht, wenn deutsches Recht anwendbar ist. Dieses Zeugnis wird in allen EU-Mitgliedstaaten anerkannt und erleichtert die Abwicklung erheblich, da keine erneute Erbenfeststellung in Spanien notwendig ist.
Wir empfehlen, frühzeitig zu prüfen, welcher Weg schneller und kostengünstiger ist.
Nachlassabwicklung: Was zu tun ist
Nach Feststellung der Erbenstellung muss der Nachlass konkret abgewickelt werden:
Immobilien (Registro de la Propiedad)
Die wichtigste und häufig komplexeste Aufgabe: Geerbte Immobilien müssen im Grundbuch (Registro de la Propiedad) auf die Erben umgeschrieben werden. Ohne diese Umschreibung können die Erben die Immobilie weder verkaufen, noch vermieten noch belasten. Notwendig sind: notarielle Erbschaftsannahmeurkunde (Escritura de Aceptación de Herencia), bezahlte Erbschaftsteuer und Plusvalía Municipal (kommunale Wertzuwachssteuer).
Bankkonten und Wertpapiere
Spanische Banken frieren Konten nach dem Tod des Inhabers ein. Mit dem Erbschein und der Erbschaftsannahme können die Konten freigegeben und auf die Erben übertragen werden. Wir kommunizieren direkt mit den Banken in spanischer Sprache.
Fahrzeuge
Fahrzeuge müssen bei der Verkehrsbehörde (DGT) auf die Erben umgemeldet werden. Auch dafür ist die Erbschaftsannahme notwendig.
Firmenanteile (Participaciones sociales)
Waren Unternehmensanteile Teil des Nachlasses, müssen diese im Handelsregister (Registro Mercantil) umgeschrieben werden. Bei ZEC-Unternehmen sind besondere Anforderungen zu beachten.
Praktische Schritte wenn ein Familienmitglied auf den Kanaren gestorben ist
Unmittelbar nach dem Todesfall:
- Sterbeurkunde (Certificado de Defunción) beim spanischen Standesamt beantragen.
- Spanisches Testamentsregister (Registro Central de Últimas Voluntades) anfragen — so stellt man fest, ob ein Testament in Spanien hinterlegt ist.
- Einen deutschsprachigen Anwalt in Spanien kontaktieren, der alle weiteren Schritte koordiniert.
In den nächsten Wochen: 4. Nachlassinventar erstellen: alle spanischen Immobilien, Bankkonten, Fahrzeuge und sonstigen Vermögenswerte. 5. Vollmacht (Poder Notarial) erteilen — notariell beglaubigt und apostilliert —, damit der spanische Anwalt in Ihrem Namen handeln kann, ohne dass Sie nach Spanien reisen müssen. 6. Erbschaftsteuererklärung vorbereiten und einreichen (Frist: 6 Monate).
Nach Steuerzahlung: 7. Notarielle Erbschaftsannahme (Escritura de Aceptación de Herencia) und Eintragung im Grundbuch. 8. Bankkonten freigeben und übertragen. 9. Fahrzeuge und sonstige Vermögenswerte ummelden.
Kann ich das alles aus Deutschland erledigen?
Ja — mit der richtigen Vollmacht. Eine in Deutschland notariell beglaubigte und mit der Haager Apostille versehene Vollmacht ermächtigt uns, in Ihrem Namen alle notwendigen Schritte in Spanien durchzuführen. Viele unserer Mandanten haben die gesamte Nachlassabwicklung abgeschlossen, ohne ein einziges Mal nach Gran Canaria reisen zu müssen.
Fazit: Frühzeitig handeln zahlt sich aus
Ein Erbfall auf den Kanarischen Inseln ist rechtlich komplex, aber gut bewältigbar — wenn man die richtigen Schritte kennt und die Fristen einhält. Die Erbschaftsteuer ist für direkte Erben fast null, und mit einer Vollmacht kann alles aus Deutschland koordiniert werden.
ALY Abogados in Las Palmas de Gran Canaria begleitet Deutsche bei der vollständigen Nachlassabwicklung auf den Kanarischen Inseln — auf Deutsch, transparent und ohne bürokratische Überraschungen. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung: +34 633 572 607 oder alyabogados@lazaroamable.com.
Compartir este artículo
Si te interesa, lee también:
¿Necesitas asesoramiento?
Cuéntanos tu caso. Consulta gratuita y sin compromiso.