Erbschaftsteuer Kanarische Inseln für Deutsche 2026: 99,9% Steuervorteil nutzen
Deutsche erben Immobilien oder Konten auf den Kanarischen Inseln? Vollständiger Leitfaden zur spanischen Erbschaftsteuer, der 99,9%-Befreiung auf den Kanaren und dem deutschen Erbschaftsteuerrecht.
Abogado · Col. n.º 5.231 ICALPA · Las Palmas de Gran Canaria
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Erbschaftsteuer auf den Kanarischen Inseln für Deutsche 2026
Deutsche, die eine Immobilie, ein Bankkonto oder andere Vermögenswerte auf den Kanarischen Inseln erben, müssen in Spanien Erbschaftsteuer zahlen. Was auf den ersten Blick nach einer erheblichen Belastung klingt, entpuppt sich für enge Angehörige dank der 99,9%-Befreiung der Kanarischen Inseln als fast steuerfrei.
Diese Übersicht erklärt, wie das spanische Erbschaftsteuerrecht funktioniert, welche Besonderheiten die Kanaren bieten und wie die Abstimmung mit dem deutschen Erbschaftsteuerrecht gelingt.
Spanische Erbschaftsteuer (Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones)
Wer ist steuerpflichtig?
Spanien besteuert den Ort der Vermögenswerte, nicht den Wohnsitz des Erblassers oder Erben:
| Situation | Spanische Steuerpflicht |
|---|---|
| Deutscher erbt Wohnung auf Gran Canaria | ✅ Ja |
| Deutscher erbt Bankkonto bei spanischer Bank | ✅ Ja |
| Deutscher erbt Anteile einer spanischen GmbH | ✅ Ja |
| Deutscher erbt Vermögen in Deutschland von in Spanien lebendem Elternteil | ❌ Nein (deutsches Recht) |
Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2014 und der anschließenden Gesetzesänderung 2015 können auch Nicht-EU-Bürger (und damit auch post-Brexit Briten) die günstigeren Regelungen der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft in Anspruch nehmen — also auch die 99,9%-Befreiung der Kanarischen Inseln.
Berechnung der spanischen Erbschaftsteuer: 3 Schritte
Schritt 1: Steuerbemessungsgrundlage ermitteln
Nettowert des Erbes: Bruttowert der Vermögenswerte minus Schulden (Hypotheken, Beerdigungskosten) minus persönliche Freibeträge.
Persönliche Freibeträge (staatliche Ebene):
| Verwandtschaftsgrad | Freibetrag |
|---|---|
| Ehepartner | Unbegrenzt in vielen Fällen |
| Kind (über 21 Jahre) | 15.956,87 € |
| Kind (unter 21 Jahre) | 15.956,87 € + 3.990,72 € pro Jahr unter 21 |
| Elternteil | 7.993,46 € |
| Geschwister, Nichten/Neffen | Deutlich geringer |
| Nicht verwandte Personen | Kein Freibetrag |
Schritt 2: Steuersatz anwenden
Der staatliche Steuertarif ist progressiv und reicht von 7,65% bis 34%:
| Steuerpflichtiger Betrag | Steuersatz |
|---|---|
| Bis 7.993 € | 7,65% |
| 7.993 – 31.956 € | 8,5–10,2% |
| 31.956 – 79.881 € | 11–15,3% |
| 79.881 – 239.389 € | 16,15–21,25% |
| 239.389 – 398.778 € | 25,5% |
| 398.778 – 797.555 € | 31,25% |
| Über 797.555 € | 34% |
Schritt 3: Regionale Bonifikation der Kanarischen Inseln — 99,9%
Auf den Kanarischen Inseln gilt ein Bonus von 99,9% auf die berechnete Steuer für Erben der Gruppen I und II (Ehepartner, Kinder, Eltern, Großeltern).
Praxisbeispiel:
- Tochter (45 Jahre) erbt Ferienwohnung auf Gran Canaria, Marktwert: 280.000 €
- Berechnete spanische Erbschaftsteuer nach Freibeträgen und staatlichem Tarif: ca. 30.000 €
- Nach Anwendung der 99,9%-Befreiung der Kanaren: 30 € zu zahlen
Wer profitiert von der 99,9%-Befreiung?
| Gruppe | Berechtigte |
|---|---|
| Gruppe I (volle Befreiung) | Kinder und andere Abkömmlinge unter 21 Jahren |
| Gruppe II (volle Befreiung) | Kinder und Abkömmlinge über 21 Jahre, Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, Eltern, Großeltern |
| Gruppe III (keine Befreiung) | Geschwister, Nichten/Neffen, Tanten/Onkel |
| Gruppe IV (keine Befreiung) | Entfernte Verwandte, nicht verwandte Personen |
Wichtig für unverheiratete Paare: Eine nicht eheliche Lebensgemeinschaft ("Lebenspartner") genießt in Spanien ohne eingetragene Partnerschaft keine bevorzugte Behandlung. Die 99,9%-Befreiung gilt nur für den eingetragenen Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner (pareja de hecho inscrita). Eine Konsultation ist empfehlenswert.
Bewertung der Vermögenswerte
| Vermögenswert | Bewertung |
|---|---|
| Spanische Immobilien | Offizieller Referenzwert des Katasters (valor de referencia) oder höherer Marktwert |
| Spanische Bankkonten | Guthaben am Todestag |
| Aktien/Fonds spanischer Gesellschaften | Marktwert am Todestag |
| Fahrzeuge, Kunstgegenstände | Marktwert |
| Lebensversicherungen (ausgezahlte) | Auszahlungsbetrag |
Der Referenzwert (valor de referencia): Seit 2022 verwendet die spanische Finanzbehörde einen offiziell festgelegten Referenzwert für Immobilien, der häufig über dem tatsächlichen Markt- oder Kaufpreis liegt. Erben können diesen Wert anfechten, wenn sie nachweisen können, dass der tatsächliche Marktwert niedriger ist — was die Steuerlast deutlich senken kann.
Frist und Verfahren
Sechsmonatsfrist
Die Erbschaftsteuererklärung muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Todesdatum eingereicht werden.
Konsequenzen bei Fristversäumnis:
- Bis 3 Monate Verspätung: 5% Zuschlag
- 3–6 Monate Verspätung: 10% Zuschlag
- 6–12 Monate Verspätung: 15% Zuschlag
- Über 12 Monate Verspätung: 20% Zuschlag plus Zinsen
Fristverlängerung
Auf Antrag kann die Frist um weitere 6 Monate verlängert werden — dies muss jedoch vor Ablauf der ursprünglichen 6-Monats-Frist beantragt werden. Bei Verlängerung fallen Zinsen an, aber keine Zuschläge.
Zuständige Behörde
Auf den Kanarischen Inseln ist die Agencia Tributaria Canaria zuständig.
Benötigte Unterlagen
Nicht ansässige Erben in Deutschland benötigen typischerweise folgende Dokumente:
- Sterbeurkunde (apostilliert + beglaubigte Übersetzung ins Spanische)
- Verwandtschaftsnachweis (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde — apostilliert + Übersetzung)
- Letzter Wille oder Erbschein — ein deutsches Testament oder ein Erbschein muss ggf. in Spanien durch eine Erbfolgebescheinigung (acta de notoriedad) anerkannt werden
- NIE-Nummer für jeden Erben (spanische Steueridentifikationsnummer — obligatorisch)
- Grundbuchauszug der spanischen Immobilie (nota simple)
- Kontoauszüge spanischer Bankkonten zum Todestag
- Bestandsaufnahme aller spanischen Vermögenswerte
Abstimmung mit dem deutschen Erbschaftsteuerrecht
Deutschland erhebt Erbschaftsteuer auf Basis des Wohnsitzes: Hat der Erblasser oder der Erbe seinen Wohnsitz in Deutschland, unterliegt das gesamte Weltvermögen grundsätzlich der deutschen Erbschaftsteuer.
Deutsche Freibeträge (§ 16 ErbStG)
| Verwandtschaftsgrad | Freibetrag |
|---|---|
| Ehegatte | 500.000 € |
| Kind | 400.000 € |
| Enkel | 200.000 € |
| Eltern (bei Erbschaft) | 100.000 € |
| Geschwister | 20.000 € |
Anrechnung der spanischen Steuer (§ 21 ErbStG)
Deutschland rechnet die im Ausland (hier: Spanien) bezahlte Erbschaftsteuer auf die deutsche Steuer an, soweit das ausländische Vermögen in Deutschland steuerpflichtig ist.
Da die spanische Steuer durch die 99,9%-Befreiung der Kanaren auf ein Minimum reduziert ist, fällt die Anrechnung kaum ins Gewicht. Im Ergebnis zahlt der Erbe:
- Spanische Steuer: nahezu 0 (durch 99,9%-Befreiung)
- Deutsche Steuer: auf das spanische Vermögen, soweit es den deutschen Freibetrag übersteigt
Wichtig: Liegt der Wert des spanischen Vermögens unter dem deutschen Freibetrag (z. B. Ferienwohnung auf Lanzarote, Wert 200.000 € — Freibetrag Kind 400.000 €), fällt in Deutschland gar keine Steuer an.
Schritt-für-Schritt-Ablauf
1. NIE für jeden Erben besorgen
Ohne NIE (Número de Identificación de Extranjero) können keine spanischen Steuern gezahlt werden. Beantragung beim spanischen Konsulat in Deutschland oder bevollmächtigt durch den Anwalt in Spanien.
2. Erbschaft annehmen oder ausschlagen
In Spanien erfolgt dies durch eine escritura de aceptación de herencia (notarielle Erbschaftsannahmeurkunde) vor einem spanischen Notar. Alternativ: Ausschlagung der spanischen Erbschaft, wenn das Erbe überschuldet ist.
3. Steuererklärung einreichen
Einreichung der Modell 650-Erklärung bei der Agencia Tributaria Canaria mit allen Unterlagen. Bitte 99,9%-Befreiung beantragen.
4. Immobilien umschreiben
Nach der Steuerklärung und -zahlung (bzw. Befreiungsbestätigung) wird die Immobilie im spanischen Grundbuch auf die Erben umgeschrieben.
Besonderheiten bei deutschen Erblassern mit Wohnsitz auf den Kanaren
Hat der verstorbene Elternteil seinen letzten Wohnsitz auf den Kanarischen Inseln gehabt, gilt die spanische Erbschaftsteuer für den gesamten spanischen Nachlass — und damit die 99,9%-Befreiung.
Auf dem deutschen Teil des Nachlasses (deutsches Bankkonto, deutsches Grundstück) bleibt das deutsche Erbschaftsteuerrecht anwendbar, mit den entsprechenden Freibeträgen.
So Hilft Ihnen ALY Abogados
Unser deutschsprachiges Team in Las Palmas de Gran Canaria begleitet Sie durch den gesamten Erbschaftsprozess:
- NIE-Beantragung für alle Erben
- Erstellung der Erbschaftsteuererklärung und Beantragung der 99,9%-Befreiung
- Koordination mit dem deutschen Notar/Nachlassgericht
- Grundbucheintragung der Immobilie auf die Erben
- Beratung zum späteren Verkauf und den steuerlichen Konsequenzen
Wir bieten eine kostenlose Erstberatung — erklären Sie uns Ihren Fall, und wir schildern den Ablauf sowie die ungefähren Kosten für Ihre konkrete Situation.
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Lázaro Héctor Amable Méndez — Rechtsanwalt, Zulassung 5.231 ICALPA
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