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Extranjería22 de abril de 2026

Als Freiberufler/Selbstständiger auf den Kanarischen Inseln: Kompletter Leitfaden für Deutsche 2026

Alles was deutsche Freelancer und Selbstständige über die Arbeit auf den Kanarischen Inseln wissen müssen: Autónomo-Anmeldung, RETA-Beiträge, IGIC 7%, IRPF-Steuern, Beckham-Gesetz 24% und das Digitale-Nomaden-Visum.

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Lázaro Héctor Amable Méndez

Abogado · Col. n.º 5.231 ICALPA · 7 min de lectura

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Als Freiberufler/Selbstständiger auf den Kanarischen Inseln: Leitfaden für Deutsche 2026

Immer mehr Deutsche entscheiden sich dafür, als Freiberufler oder Selbstständige von den Kanarischen Inseln aus zu arbeiten. Das warme Klima, die niedrigen Lebenshaltungskosten und die attraktiven steuerlichen Vorteile machen die Inseln besonders beliebt bei digitalen Nomaden und Unternehmern. Dieser Leitfaden erklärt, wie Sie sich registrieren, welche Steuern Sie zahlen und wie Sie mit der spanischen Bürokratie umgehen.


Schritt 1: NIE und Einwohneranmeldung

Bevor Sie als Autónomo (Selbstständiger) tätig werden können, benötigen Sie:

  1. Eine NIE (Número de Identificación de Extranjero) — Ihre spanische Steueridentifikationsnummer
  2. Ein spanisches Bankkonto — für die Domizilierung der RETA-Beiträge und Steuererklärungen
  3. Anmeldung als EU-Bürger (Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión) — wenn Sie länger als 3 Monate bleiben

NIE Beantragen

  • Persönlich bei der Policía Nacional in Las Palmas oder Santa Cruz de Tenerife
  • Über einen Anwalt mit notarieller Vollmacht (praktisch, wenn Sie noch in Deutschland sind)
  • Erforderliche Unterlagen: Reisepass + Kopie, Formular EX-15, Nachweis der Tätigkeit, ~10,71 € Gebühr

Schritt 2: Anmeldung als Autónomo (Selbstständiger)

Beim Finanzamt (Agencia Tributaria)

Anmeldung über Modelo 036 oder 037:

  • Angabe der ausgeübten Tätigkeit (IAE-Code — vergleichbar mit einem Gewerbecode)
  • Wahl der IRPF-Voranmeldungsmethode (objektive Schätzung oder direkte Berechnung)
  • Anmeldung zur IGIC-Pflicht (ja/nein, abhängig von der Tätigkeit)
  • Online auf der AEAT-Website oder persönlich bei einem Finanzamt einzureichen

Bei der Sozialversicherung (Tesorería General de la Seguridad Social)

Anmeldung für die RETA (Régimen Especial de Trabajadores Autónomos):

  • Muss vor Beginn der Tätigkeit eingereicht werden
  • Über die SEDESS-App (digitales Sozialversicherungsportal) oder persönlich
  • Erforderliche Informationen: NIE, Bankkonto für Lastschrift, voraussichtliches Nettoeinkommen

Schritt 3: Sozialversicherung — RETA-Beiträge 2026

Seit Januar 2023 gilt ein neues einkommensabhängiges Beitragssystem für die RETA:

Monatliches NettoeinkommenMonatsbeitrag (geschätzt)
Bis 1.166 €200 € (Minimum)
1.166 – 1.700 €295 €
1.700 – 2.300 €350 €
2.300 – 3.620 €415 €
3.620 – 6.000 €490 €
Über 6.000 €~590 € (Maximum)

Was deckt die RETA ab?

  • Krankenversicherung (Zugang zum spanischen öffentlichen Gesundheitssystem nach Anmeldung beim Gesundheitszentrum)
  • Krankengeld (ab Tag 4 durch die Seguridad Social)
  • Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub (16 Wochen, vollständig bezahlt)
  • Berufsunfähigkeit (vorübergehend und dauerhaft)
  • Rentenaufbau in Spanien
  • Arbeitslosenunterstützung für Autónomos (unter Bedingungen)

Vergleich mit Deutschland

DeutschlandSpanien (Autónomo)
KrankenversicherungGKV/PKV ~200-500 €/MonatInklusive in RETA
RentenaufbauGRV + private VorsorgeAufgebaut über RETA
BeitragsbereichFreiwillig (keine Pflicht für Freiberufler)200-590 €/Monat (Pflicht)
BerufsunfähigkeitBU-Versicherung privatDeckung durch RETA

Schritt 4: Steuern als Autónomo auf den Kanarischen Inseln

IRPF (Einkommensteuer) für steuerliche Einwohner Spaniens

Wenn Sie mehr als 183 Tage pro Jahr auf den Kanarischen Inseln verbringen, sind Sie steuerlicher Einwohner und zahlen IRPF auf Ihr weltweites Einkommen.

IRPF-Sätze auf den Kanarischen Inseln 2026 (Staats- und kanarischer Anteil kombiniert):

Zu versteuerndes EinkommenSteuersatz
Bis 12.450 €~19%
12.450 – 20.200 €~24%
20.200 – 35.200 €~30%
35.200 – 60.000 €~37%
60.000 – 300.000 €~45%
Über 300.000 €~47%

Absetzbare Betriebsausgaben (bei direkter Gewinnermittlung):

  • Bürokosten (Miete, Internet, Energie — anteilig bei Heimarbeit)
  • Geschäftsreisen und Transport
  • Geräte und Software (einmalig oder über Abschreibung)
  • Betriebliche Versicherungen
  • Marketing und Werbung
  • Gehälter von Mitarbeitern
  • RETA-Beiträge sind absetzbar

Quartalsvorauszahlungen IRPF: Jedes Quartal 20% des Quartalsgewinns über Modelo 130 (bei direkter Berechnung). Jahresabschluss im Mai-Juni des Folgejahres.

Beckham-Gesetz — 24% Pauschalsteuersatz für Neuankömmlinge

Deutsche, die erstmals steuerlicher Einwohner Spaniens werden (in den letzten 5 Jahren nicht in Spanien gelebt), können das Beckham-Gesetz beantragen:

  • 24% Pauschalsteuersatz auf spanisches Einkommen bis 600.000 €
  • Gültig für 6 Jahre
  • Antrag über Formular 149 innerhalb von 6 Monaten nach Anmeldung bei der Seguridad Social

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Spanien (1966/2011)

Bei Fragen zur Steuerhoheit:

  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit: Spanien besteuert, wenn die Tätigkeit tatsächlich in Spanien ausgeübt wird
  • Dividenden aus einer deutschen GmbH: DE Quellensteuer 15%, Spanien gibt Anrechnung/Freistellung
  • Deutsche Rente: GRV-Rente besteuert in Spanien (als Wohnsitzstaat), Beamtenversorgung in Deutschland

Schritt 5: IGIC — Mehrwertsteuer-Äquivalent auf den Kanarischen Inseln

Im Gegensatz zum spanischen Festland (21% IVA) gilt auf den Kanarischen Inseln die IGIC (Impuesto General Indirecto Canario):

IGIC-SatzAnwendung
0%Lebensmittel, Medikamente, Bücher
3%Bestimmte Dienstleistungen
7% (Standard)Die meisten Dienstleistungen und Waren
9,5% – 20%Luxusgüter, Tabak, Alkohol, Fahrzeuge

Als Autónomo mit einem Jahresumsatz über einem Schwellenwert sind Sie verpflichtet, IGIC zu erheben und zu deklarieren:

  • Modelo 420 (Quartalserklärung): 20. April, 20. Juli, 20. Oktober, 30. Januar
  • Modelo 425 (Jahresübersicht): vor dem 1. März

Innergemeinschaftliche Dienstleistungen: Wenn Sie Dienstleistungen an ein Unternehmen außerhalb der Kanarischen Inseln, aber innerhalb der EU erbringen, gelten die normalen EU-OSS-Regelungen. Bei Dienstleistungen außerhalb der EU gelten die lokalen Regelungen des Empfängerlandes.


Schritt 6: Einzelunternehmen vs. Sociedad Limitada (SL)

Autónomo (Einzelunternehmen)Sociedad Limitada (SL)
HaftungUnbeschränkt (Privatvermögen)Auf eingebrachtes Kapital beschränkt
MindestkapitalKeines3.000 € (demnächst auf 1 € gesenkt)
KörperschaftsteuerEntfällt23% (Standard) oder 15% (Start-up)
IRPFProgressiv (Privatperson)Über Gehalt/Dividenden
ZEC-VorteilNicht anwendbar4% IS (bei Qualifikation)
VerwaltungEinfachKomplexer, Buchhalter erforderlich

Für höhere Einkommen (über 60.000-80.000 €/Jahr) ist eine SL in der Regel vorteilhafter. Für Freelancer und digitale Nomaden mit geringerem Einkommen ist der Autónomo die einfachste Option.


ZEC — Die Besonderheit der Kanarischen Inseln für Unternehmen

Die Zona Especial Canaria (ZEC) bietet qualifizierten Unternehmen auf den Kanarischen Inseln einen Körperschaftsteuersatz von nur 4% — den niedrigsten in der gesamten Europäischen Union. Dies gilt jedoch nur für Gesellschaften (SL oder SA), nicht für Einzelunternehmer (Autónomo).

Für Freelancer mit hohem Einkommen kann die Gründung einer ZEC-qualifizierten SL erhebliche Steuerersparnisse bringen.


Digitales Nomaden Visum für Nicht-EU-Partner

Wenn Ihr Partner kein EU-Bürger ist und als Autónomo auf den Kanarischen Inseln arbeiten möchte, kann das Visado de Nómada Digital (Gesetz 28/2022) eine Lösung sein:

  • Arbeit als Selbstständiger für hauptsächlich nicht-spanische Kunden (max. 20% spanisch)
  • Gültig 1 Jahr, verlängerbar um 2 Jahre
  • Zugang zum Beckham-Gesetz
  • Mindesteinkommen: 200% des spanischen Mindestlohns (~2.370 €/Monat in 2026)

ALY Abogados — Beratung für deutsche Selbstständige auf den Kanarischen Inseln

Unsere Kanzlei in Las Palmas de Gran Canaria begleitet deutsche Freiberufler und Unternehmer bei ihrer Niederlassung auf den Kanarischen Inseln:

  • NIE-Beantragung und EU-Einwohneranmeldung
  • Autónomo-Anmeldung beim Finanzamt und Sozialversicherung
  • Beckham-Gesetz-Aktivierung (Formular 149, innerhalb 6 Monate)
  • IGIC- und IRPF-Quartalsanmeldungen
  • Gründung SL oder ZEC für höhere Einkommen
  • Deutschsprachige Steuerberatung zum DBA Deutschland-Spanien

Wir sprechen Deutsch, Spanisch und Englisch.

Erste Beratung kostenlos. Rufen Sie +34 633 572 607 an.


Lázaro Héctor Amable Méndez — Rechtsanwalt, Mitglied der Anwaltskammer Nr. 5.231 ICALPA

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