✅ Esta semana hemos conseguido exonerar 38.000€ en deudas para un cliente en Las Palmas Consulta gratuita →

Fiscal20 de abril de 2026

Steuern für Deutsche auf den Kanarischen Inseln 2026: IRPF, Modell 720 und DBA

Vollständiger Steuerführer für Deutsche, die auf den Kanarischen Inseln leben: spanische Einkommensteuer (IRPF), Vermögensteuer, Erbschaftsteuer, Modell 720 Auslandsvermögen und das Deutsch-Spanische Doppelbesteuerungsabkommen.

LA
Lázaro Héctor Amable Méndez

Abogado · Col. n.º 5.231 ICALPA · 7 min de lectura

Consulta gratuita

¿Necesitas asesoramiento?

Cuéntanos tu caso. Primera consulta siempre gratuita y sin compromiso.

Steuern für Deutsche auf den Kanarischen Inseln 2026: Der Vollständige Leitfaden

Deutschland und Spanien sind durch ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) von 1966 verbunden, das verhindert, dass dieselben Einkünfte zweimal besteuert werden. Für Deutsche, die auf die Kanarischen Inseln auswandern oder dort ihren Ruhestand verbringen, ist das Verständnis dieses Abkommens zusammen mit dem spanischen Steuersystem unerlässlich.

Die gute Nachricht: Die Kanarischen Inseln bieten einige der günstigsten Steuerbedingungen in der EU — keine Vermögensteuer, nahezu keine Erbschaftsteuer und niedrige Einkommensteuersätze.


Steuerliche Ansässigkeit: Deutschland oder Spanien?

Wann Werden Sie Spanischer Steuerresident?

Sie werden zum spanischen Steuerresident, wenn:

  • Sie mehr als 183 Tage im Kalenderjahr in Spanien verbringen (Kurzabwesenheiten werden als Anwesenheit gewertet, sofern Sie keinen anderen steuerlichen Wohnsitz nachweisen)
  • Ihr wirtschaftlicher Schwerpunkt in Spanien liegt (Hauptvermögen, Haupteinkommen)
  • Ihr Ehepartner und minderjährige Kinder in Spanien leben (widerlegliche Vermutung)

Als spanischer Steuerresident müssen Sie Ihr weltweites Einkommen in Spanien deklarieren.

Wegzug aus Deutschland

Bei dauerhaftem Wegzug nach Spanien:

  1. Abmeldung beim Einwohnermeldeamt in Deutschland
  2. Mitteilung an das Wohnsitzfinanzamt (Wegzugsbesteuerung prüfen)
  3. Prüfung der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG (bei wesentlichen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften kann eine Steuer auf die stillen Reserven anfallen)
  4. Neubeurteilung laufender Einkünfte (Kapitalerträge, Mieteinnahmen in Deutschland, Renten)

Wichtig: Deutschland behält das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkünfte gemäß dem DBA — insbesondere Beamtenpensionen und deutsche Grundstückserträge. Lassen Sie sich von einem auf deutsches und spanisches Steuerrecht spezialisierten Steuerberater beraten.


Das Deutsch-Spanische Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Das DBA vom 5. Dezember 1966 regelt die Zuweisung der Besteuerungsrechte:

EinkommensartBesteuerungsrecht
Gesetzliche Rente (Deutsche Rentenversicherung)Spanien (als Ansässigkeitsstaat)
Beamtenpension (Bund, Land, Gemeinde, öff. Dienst)Deutschland (als Kassenstaat)
Arbeitnehmerlohn (von deutschem Arbeitgeber)Spanien (nach 183-Tage-Aufenthalt)
Dividenden aus deutschen AktienBeide Staaten (max. 15% Quellensteuer in DE)
Zinsen aus deutschen KontenNur Spanien (ab Wohnsitz in Spanien)
Mieteinnahmen aus deutschem GrundbesitzDeutschland (Quellensteuer; anrechenbar in ES)
Kapitalgewinne aus Immobilienverkauf in DEDeutschland
Kapitalgewinne aus WertpapierenSpanien

Die Spanische Einkommensteuer (IRPF) auf den Kanarischen Inseln

Steuersätze 2026

Die IRPF ist eine progressive Steuer, die aus einem staatlichen und einem regionalen Anteil besteht. Die Kanarischen Inseln wenden niedrigere regionale Sätze an als die meisten anderen Regionen:

Zu versteuerndes EinkommenKomb. Steuersatz (Kanaren)Komb. Steuersatz (Katalonien)
Bis 12.450 €ca. 19%ca. 21,5%
12.450-20.200 €ca. 24%ca. 27%
20.200-35.200 €ca. 30%ca. 33%
35.200-60.000 €ca. 37%ca. 39%
60.000-300.000 €ca. 45-47%ca. 46-49%
Über 300.000 €ca. 47%ca. 50%

Sparerträge (Renta del ahorro)

Kapitalerträge, Dividenden und realisierte Kursgewinne werden als "Sparerträge" separat besteuert:

BetragSteuersatz
Bis 6.000 €19%
6.000-50.000 €21%
50.000-200.000 €23%
200.000-300.000 €27%
Über 300.000 €28%

Das Beckham-Gesetz (Ley Beckham)

Das Beckham-Gesetz ermöglicht es qualifizierten Expats, die nach Spanien umziehen, einen Pauschalsteuersatz von 24% auf spanische Einkünfte bis 600.000 € zu zahlen, anstatt der progressiven IRPF-Sätze.

Voraussetzungen:

  • In den 5 Jahren vor dem Umzug kein steuerlicher Wohnsitz in Spanien
  • Umzug wegen: Beschäftigung bei spanischem Arbeitgeber, Zuweisung durch ausländisches Unternehmen, Tätigkeit als Direktor einer spanischen Gesellschaft, oder qualifizierte Fernarbeit
  • Antragstellung innerhalb von 6 Monaten nach Arbeitsaufnahme

Dauer: 6 Jahre (Umzugsjahr + 5 Folgejahre)


Modell 720: Meldepflicht für Auslandsvermögen

Dies ist für viele Deutsche, die nach Spanien ziehen, eine der wichtigsten Pflichten — und eine der am häufigsten vernachlässigten.

Was ist das Modell 720?

Das Modell 720 ist eine reine Informationserklärung (keine Steuerzahlung), die jährlich bis zum 31. März eingereicht werden muss. Es umfasst drei Kategorien:

Kategorie 1 — Ausländische Bankkonten: Konten bei ausländischen Banken (Giro-, Spar- und Festgeldkonten). Wenn der Gesamtstand Ihrer deutschen Konten am 31. Dezember 50.000 € übersteigt: Meldepflicht.

Kategorie 2 — Ausländische Wertpapiere und Finanzinstrumente: Aktien, Anleihen, Fonds, Rentenversicherungen, Lebensversicherungen (mit Rückkaufswert), Pensionsfonds. Wenn der Gesamtwert Ihrer deutschen Wertpapiere 50.000 € übersteigt: Meldepflicht.

Kategorie 3 — Ausländische Immobilien: Wenn Sie weiterhin Ihre Wohnung oder Ihr Haus in Deutschland besitzen und der Wert 50.000 € übersteigt: Meldepflicht.

Erstmaliges Einreichen

Im ersten Jahr als spanischer Steuerresident ist besondere Sorgfalt geboten: Sie müssen den Bestand zum 31. Dezember des Vorjahres deklarieren (also bevor Sie nach Spanien gezogen sind).

Sanktionen (nach EuGH-Urteil 2022 reformiert)

  • Verspätete Einreichung: €20 je Dateneintrag (Minimum €200)
  • Materieller Fehler: bis zu €5.000 je Unterlassung

Vermögensteuer: Null auf den Kanarischen Inseln

Spanien erhebt eine Vermögensteuer (Impuesto sobre el Patrimonio) auf das Nettovermögen. Die Kanarischen Inseln gewähren jedoch eine 100%ige Befreiung — Sie zahlen null Vermögensteuer, unabhängig von Ihrem Nettovermögen.

Zum Vergleich:

  • Katalonien: 0,21–2,75% auf Nettovermögen über 700.000 €
  • Balearische Inseln: bis zu 3,5%
  • Madrid: ebenfalls 100% Befreiung (wie die Kanarischen Inseln)

Für vermögende Deutsche ist dieser Unterschied erheblich: Bei einem Vermögen von 3 Mio. € könnte die Ersparnis gegenüber Katalonien 40.000-70.000 €/Jahr betragen.


Erbschaft- und Schenkungsteuer

Die Kanarischen Inseln gewähren eine 99,9%ige Befreiung von der Erbschafts- und Schenkungsteuer (Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones) für:

  • Ehegatten
  • Kinder und Enkel
  • Eltern und Großeltern

Die Übertragung einer Immobilie im Wert von 500.000 € auf Ihr Kind ist auf den Kanarischen Inseln praktisch steuerfrei. Zum Vergleich: In Deutschland würde dies 60.000-80.000 € Erbschaftsteuer auslösen (nach Freibetrag von 400.000 €).


IGIC statt MwSt

Die Kanarischen Inseln erheben keine spanische MwSt (IVA). Stattdessen gilt der IGIC (Impuesto General Indirecto Canario):

  • Allgemeiner Satz: 7% (vs. 19% in Deutschland)
  • Ermäßigter Satz: 3% (Lebensmittel, Medikamente, Bücher)
  • Nullsatz: 0% (bestimmte Dienstleistungen)

Dies bedeutet günstigere Alltagskosten als in Deutschland.


Wichtige Steuertermine für Deutsche in Spanien

TerminPflicht
31. MärzModell 720 (Auslandsvermögenserklärung)
1. April – 30. JuniJährliche IRPF-Erklärung (Renta)
20. Jan., Apr., Jul., Okt.Quartalsvorauszahlungen für Selbständige
31. MärzEinreichung Modell 720 für das Vorjahr

Deutsche Lebensversicherungen und Rentenversicherungen

Deutsche Lebensversicherungen (Rückkaufswert) müssen im Modell 720 (Kategorie 2) deklariert werden, sofern der Wert 50.000 € übersteigt. Auszahlungen aus deutschen Versicherungen unterliegen in Spanien der Kapitalertragsteuer auf den Gewinnanteil.

Riester-Rente und Rürup-Rente: Die steuerliche Behandlung dieser deutschen Produkte aus spanischer Sicht ist komplex und erfordert im Einzelfall spezialisierte Beratung.


Umzugscheckliste für Deutsche auf die Kanarischen Inseln

NIE beantragen — vor jeder administrativen Handlung in Spanien
Abmeldung in Deutschland (Einwohnermeldeamt und Finanzamt)
Wegzugsbesteuerung prüfen (bei GmbH-Beteiligungen ≥ 1%)
Steuerberater konsultieren (idealerweise mit Kenntnissen DBA Deutschland-Spanien)
Modell 720 vorbereiten (Bestandsaufnahme aller Auslandsvermögen per 31.12. des Vorjahres)
Beckham-Gesetz prüfen (innerhalb 6 Monate nach Arbeitsaufnahme)
Spanisches Testament verfassen (für Ihre spanischen Vermögenswerte)
Spanisches Bankkonto eröffnen (für IRPF-Zahlungen und laufende Kosten)
S1-Antrag bei DRV (für Krankenversicherung in Spanien über das öffentliche System)


Wie ALY Abogados Ihnen Helfen Kann

Unser Rechts- und Steuerteam in Las Palmas de Gran Canaria berät regelmäßig Deutsche, die auf die Kanarischen Inseln auswandern:

  • NIE-Beantragung: beschleunigt über Vollmacht
  • Modell 720: vollständige Erfassung und Einreichung
  • IRPF-Erklärung: optimierte Jahreserklärung für Erstjahresresidenten
  • Beckham-Gesetz: Qualifikationsprüfung und Antragstellung
  • Spanisches Testament: Schutz Ihrer Erben nach spanischem Recht
  • Erbschaftsabwicklung: bei Erbschaften mit deutsch-spanischem Bezug

Wir sprechen Deutsch, Spanisch und Englisch.

Kostenlose Erstberatung.

📞 +34 633 572 607 | ✉ alyabogados@lazaroamable.com


Lázaro Héctor Amable Méndez — Rechtsanwalt, Anwaltskammer Nr. 5.231 ICALPA

Compartir este artículo

WhatsAppX / Twitter

¿Necesitas asesoramiento?

Cuéntanos tu caso. Consulta gratuita y sin compromiso.

Tus datos serán tratados de forma confidencial. Solo los usaremos para responder a tu consulta.

Llamar ahoraWhatsApp