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ZEC10 de abril de 2026

Unternehmen gründen auf den Kanarischen Inseln: Schritt-für-Schritt-Leitfaden 2026

So gründen Sie ein Unternehmen auf den Kanarischen Inseln, Spanien. Rechtliche Anforderungen, Kosten, Zeitplan und Zugang zum ZEC-Steuerregime (4% KSt).

Unternehmensgründung auf den Kanarischen Inseln

Die Kanarischen Inseln bieten eines der attraktivsten Unternehmensumfelder in der EU: Spaniens Rechtssicherheit kombiniert mit dem niedrigsten Körperschaftsteuersatz Europas (4% im ZEC-Regime). Dieser Leitfaden führt Sie durch den gesamten Gründungsprozess.


Schritt 1: Rechtsform wählen

Die häufigste Gesellschaftsform für ausländische Investoren in Spanien ist:

Sociedad Limitada (S.L.) — GmbH-Äquivalent

  • Mindestkapital: 3.000 €
  • Haftung: Beschränkt auf das Gesellschaftskapital
  • Geschäftsführung: Ein oder mehrere Geschäftsführer
  • Empfehlung: Für die meisten KMU, ZEC-Gesellschaften und Start-ups

Sociedad Anónima (S.A.) — AG-Äquivalent

  • Mindestkapital: 60.000 € (mindestens 25% bei Gründung eingezahlt)
  • Empfehlung: Für größere Unternehmen oder Kapitalmarktzugang

Für die meisten ausländischen Investoren ist die S.L. die richtige Wahl.


Schritt 2: Firmenname reservieren

Vor der Gründung muss der gewählte Firmenname beim Registro Mercantil Central in Madrid reserviert werden. Dies dauert 1–3 Werktage und kostet ca. 15–20 €.


Schritt 3: Bankkonto eröffnen und Kapital einzahlen

Vor der notariellen Beurkundung muss ein spanisches Geschäftskonto auf den Namen der Gesellschaft eröffnet und das Mindestkapital (3.000 € für eine S.L.) eingezahlt werden.

Hinweis: Die Eröffnung eines spanischen Geschäftskontos als Nicht-Resident kann ohne lokale Unterstützung schwierig sein. Wir begleiten unsere Mandanten durch diesen Prozess.


Schritt 4: Notarielle Beurkundung

Die Gründungsgesellschafter unterzeichnen die escritura de constitución vor einem spanischen Notar. Erforderliche Unterlagen:

  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis aller Gesellschafter und Geschäftsführer
  • NIE (Número de Identificación de Extranjero) für Nicht-Spanier — wir helfen bei der Beantragung
  • Bankerklärung über die Kapitaleinzahlung
  • Genehmigte Gesellschaftssatzung (wir erstellen diese)

Kosten: Notargebühren ca. 300–600 € je nach Kapital und Komplexität.


Schritt 5: Eintragung ins Handelsregister (Registro Mercantil)

Die beurkundete Gründungsurkunde wird beim Registro Mercantil (entspricht dem deutschen Handelsregister) von Las Palmas oder Santa Cruz de Tenerife eingereicht.

Zeitplan: 5–10 Werktage Kosten: 100–200 € Eintragungsgebühren


Schritt 6: Steuerliche Anmeldung

Nach der Registrierung muss die Gesellschaft:

  1. Die CIF (spanische Steuernummer für Gesellschaften) bei der Agencia Tributaria beantragen
  2. Sich für die relevanten Steuern anmelden: IS (Körperschaftsteuer), IGIC (kanarische Mehrwertsteuer)
  3. Die gewerbliche Tätigkeit im IAE (Gewerbesteuer) anmelden

Schritt 7: ZEC-Registrierung (optional, aber sehr empfehlenswert)

Um vom 4%-Körperschaftsteuersatz zu profitieren, muss die Gesellschaft den ZEC-Status beim Consorcio de la Zona Especial Canaria beantragen.

Dafür erforderlich:

  • Businessplan mit Beschreibung der Tätigkeit und geplanter Beschäftigung/Investition
  • Zusage, im ersten Jahr mindestens 1 Mitarbeiter einzustellen (ab Jahr 2: mindestens 3)
  • Mindestinvestition in Sachanlagen (100.000 € auf Gran Canaria/Teneriffa, 50.000 € auf den kleineren Inseln)
  • Tätigkeit muss auf der Liste der zulässigen Aktivitäten stehen

Zeitplan: 4–8 Wochen für die Genehmigung durch den Consorcio Kosten: Keine Verwaltungsgebühren des Consorcio


Gesamtkosten und Zeitplan

SchrittKosten (ca.)Zeitplan
Namensreservierung15–20 €1–3 Tage
NIE für Nicht-Residenten10 € + Zeit2–4 Wochen
Notarielle Beurkundung300–600 €1 Tag
Handelsregistereintragung100–200 €1–2 Wochen
Steuerliche AnmeldungKostenlos1 Woche
ZEC-RegistrierungKostenlos4–8 Wochen
Rechtsanwaltshonorar (ALY Abogados)Auf Anfrage
Mindestkapital3.000 €

Gesamtdauer vom ersten Gespräch bis zur betriebsbereiten ZEC-Gesellschaft: ca. 2–3 Monate.


Muss ich persönlich auf den Kanarischen Inseln anwesend sein?

Nicht unbedingt. Der Großteil des Prozesses kann per Vollmacht aus der Ferne abgewickelt werden. Persönliche Anwesenheit (oder Vertretung) ist erforderlich für:

  • Unterzeichnung der Gründungsurkunde beim Notar (oder per Vollmacht)
  • Eröffnung bestimmter Bankkonten

Wir arbeiten regelmäßig mit Mandanten zusammen, die während des gesamten Gründungsprozesses nie nach Spanien reisen — unser Team übernimmt alles.


Warum ALY Abogados?

  • Lokale Expertise: Wir kennen den Consorcio ZEC, die lokalen Notare und das Registro Mercantil
  • Vollservice: Von der Gründung bis zur laufenden Compliance
  • Mehrsprachig: Wir kommunizieren auf Deutsch, Englisch und Spanisch
  • Festpreise: Keine bösen Überraschungen — Sie kennen die Gesamtkosten von Anfang an

📞 +34 633 572 607 📧 lazaroammen@gmail.com

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