Unternehmen gründen auf den Kanarischen Inseln: Schritt-für-Schritt-Leitfaden 2026
So gründen Sie ein Unternehmen auf den Kanarischen Inseln, Spanien. Rechtliche Anforderungen, Kosten, Zeitplan und Zugang zum ZEC-Steuerregime (4% KSt).
Unternehmensgründung auf den Kanarischen Inseln
Die Kanarischen Inseln bieten eines der attraktivsten Unternehmensumfelder in der EU: Spaniens Rechtssicherheit kombiniert mit dem niedrigsten Körperschaftsteuersatz Europas (4% im ZEC-Regime). Dieser Leitfaden führt Sie durch den gesamten Gründungsprozess.
Schritt 1: Rechtsform wählen
Die häufigste Gesellschaftsform für ausländische Investoren in Spanien ist:
Sociedad Limitada (S.L.) — GmbH-Äquivalent
- Mindestkapital: 3.000 €
- Haftung: Beschränkt auf das Gesellschaftskapital
- Geschäftsführung: Ein oder mehrere Geschäftsführer
- Empfehlung: Für die meisten KMU, ZEC-Gesellschaften und Start-ups
Sociedad Anónima (S.A.) — AG-Äquivalent
- Mindestkapital: 60.000 € (mindestens 25% bei Gründung eingezahlt)
- Empfehlung: Für größere Unternehmen oder Kapitalmarktzugang
Für die meisten ausländischen Investoren ist die S.L. die richtige Wahl.
Schritt 2: Firmenname reservieren
Vor der Gründung muss der gewählte Firmenname beim Registro Mercantil Central in Madrid reserviert werden. Dies dauert 1–3 Werktage und kostet ca. 15–20 €.
Schritt 3: Bankkonto eröffnen und Kapital einzahlen
Vor der notariellen Beurkundung muss ein spanisches Geschäftskonto auf den Namen der Gesellschaft eröffnet und das Mindestkapital (3.000 € für eine S.L.) eingezahlt werden.
Hinweis: Die Eröffnung eines spanischen Geschäftskontos als Nicht-Resident kann ohne lokale Unterstützung schwierig sein. Wir begleiten unsere Mandanten durch diesen Prozess.
Schritt 4: Notarielle Beurkundung
Die Gründungsgesellschafter unterzeichnen die escritura de constitución vor einem spanischen Notar. Erforderliche Unterlagen:
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis aller Gesellschafter und Geschäftsführer
- NIE (Número de Identificación de Extranjero) für Nicht-Spanier — wir helfen bei der Beantragung
- Bankerklärung über die Kapitaleinzahlung
- Genehmigte Gesellschaftssatzung (wir erstellen diese)
Kosten: Notargebühren ca. 300–600 € je nach Kapital und Komplexität.
Schritt 5: Eintragung ins Handelsregister (Registro Mercantil)
Die beurkundete Gründungsurkunde wird beim Registro Mercantil (entspricht dem deutschen Handelsregister) von Las Palmas oder Santa Cruz de Tenerife eingereicht.
Zeitplan: 5–10 Werktage Kosten: 100–200 € Eintragungsgebühren
Schritt 6: Steuerliche Anmeldung
Nach der Registrierung muss die Gesellschaft:
- Die CIF (spanische Steuernummer für Gesellschaften) bei der Agencia Tributaria beantragen
- Sich für die relevanten Steuern anmelden: IS (Körperschaftsteuer), IGIC (kanarische Mehrwertsteuer)
- Die gewerbliche Tätigkeit im IAE (Gewerbesteuer) anmelden
Schritt 7: ZEC-Registrierung (optional, aber sehr empfehlenswert)
Um vom 4%-Körperschaftsteuersatz zu profitieren, muss die Gesellschaft den ZEC-Status beim Consorcio de la Zona Especial Canaria beantragen.
Dafür erforderlich:
- Businessplan mit Beschreibung der Tätigkeit und geplanter Beschäftigung/Investition
- Zusage, im ersten Jahr mindestens 1 Mitarbeiter einzustellen (ab Jahr 2: mindestens 3)
- Mindestinvestition in Sachanlagen (100.000 € auf Gran Canaria/Teneriffa, 50.000 € auf den kleineren Inseln)
- Tätigkeit muss auf der Liste der zulässigen Aktivitäten stehen
Zeitplan: 4–8 Wochen für die Genehmigung durch den Consorcio Kosten: Keine Verwaltungsgebühren des Consorcio
Gesamtkosten und Zeitplan
| Schritt | Kosten (ca.) | Zeitplan |
|---|---|---|
| Namensreservierung | 15–20 € | 1–3 Tage |
| NIE für Nicht-Residenten | 10 € + Zeit | 2–4 Wochen |
| Notarielle Beurkundung | 300–600 € | 1 Tag |
| Handelsregistereintragung | 100–200 € | 1–2 Wochen |
| Steuerliche Anmeldung | Kostenlos | 1 Woche |
| ZEC-Registrierung | Kostenlos | 4–8 Wochen |
| Rechtsanwaltshonorar (ALY Abogados) | Auf Anfrage | — |
| Mindestkapital | 3.000 € | — |
Gesamtdauer vom ersten Gespräch bis zur betriebsbereiten ZEC-Gesellschaft: ca. 2–3 Monate.
Muss ich persönlich auf den Kanarischen Inseln anwesend sein?
Nicht unbedingt. Der Großteil des Prozesses kann per Vollmacht aus der Ferne abgewickelt werden. Persönliche Anwesenheit (oder Vertretung) ist erforderlich für:
- Unterzeichnung der Gründungsurkunde beim Notar (oder per Vollmacht)
- Eröffnung bestimmter Bankkonten
Wir arbeiten regelmäßig mit Mandanten zusammen, die während des gesamten Gründungsprozesses nie nach Spanien reisen — unser Team übernimmt alles.
Warum ALY Abogados?
- Lokale Expertise: Wir kennen den Consorcio ZEC, die lokalen Notare und das Registro Mercantil
- Vollservice: Von der Gründung bis zur laufenden Compliance
- Mehrsprachig: Wir kommunizieren auf Deutsch, Englisch und Spanisch
- Festpreise: Keine bösen Überraschungen — Sie kennen die Gesamtkosten von Anfang an
📞 +34 633 572 607 📧 lazaroammen@gmail.com
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