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Spanisches Mietrecht (LAU) · Deutschsprachige Beratung · Kanarische Inseln

Mietrecht auf den
Kanarischen Inseln

Ob Sie als Vermieter oder Mieter auf Gran Canaria oder Teneriffa Probleme mit Ihrem Mietverhältnis haben — wir beraten Sie auf Deutsch zu allen Fragen des spanischen Mietrechts: Mietvertrag, Kündigung, Kautionsrückgabe, Ferienvermietung, Räumung und mehr.

LAU

Ley de Arrendamientos Urbanos — spanisches Mietrecht

1–5 Jahre

Mindestmietdauer für Wohnungen

Kostenlos

Erstberatung

Unsere mietrechtlichen Leistungen

Mietvertrag prüfen und gestalten

Wir überprüfen Ihren Mietvertrag vor der Unterzeichnung und weisen auf problematische Klauseln hin — auf Spanisch und Deutsch.

Kündigung und Räumung (desahucio)

Als Vermieter können Sie bei Zahlungsverzug oder Vertragsverletzung die Räumungsklage einleiten. Als Mieter schützen wir Sie vor unrechtmäßiger Kündigung.

Kaution (fianza) und Kautionsrückgabe

Die Kaution muss beim Vermieter oder Mietverwaltung hinterlegt werden. Wir fordern sie zurück, wenn der Vermieter sie zu Unrecht einbehält.

Ferienvermietung (alquiler turístico)

Lizenzen, Voraussetzungen und rechtliche Anforderungen für touristische Vermietungen auf den Kanarischen Inseln.

Mieter zahlt nicht (inquilino no paga)

Rechtliche Schritte bei Mietrückständen: Mahnverfahren, Räumungsklage und Schadensersatz.

Streit zwischen Vermieter und Mieter

Schäden an der Wohnung, Reparaturen, Haustierhaltung, Untervermietung — wir klären, wer was schuldet.

Was wir für Sie übernehmen

  • Überprüfung von Mietverträgen vor Unterzeichnung
  • Räumungsklage für Vermieter bei Zahlungsverzug (desahucio express)
  • Rückforderung der Mietkaution vom Vermieter
  • Tourismuslizenz für Ferienvermietungen (Vivienda Vacacional)
  • Beratung für Mieter bei unrechtmäßiger Kündigung
  • Schadensersatz bei Wohnungsmängeln und nicht durchgeführten Reparaturen
  • Untervermietung und Vertragsänderungen
  • Konflikte zwischen Vermieter und Mieter

Wichtige Eckdaten im Überblick

Gesetzliche Mindestmietdauer (Privatperson als Vermieter)5 Jahre
Mindestmietdauer (juristische Person als Vermieter)7 Jahre
Kautionspflicht1 Monatsmiete
Frist für Kautionsrückgabe1 Monat
Dauer Räumungsklage (desahucio express)2–4 Monate
Beratung auf DeutschJa

Häufig gestellte Fragen

Welche Kündigungsfristen gelten für Mietverhältnisse in Spanien?

Bei einer normalen Wohnungsvermietung gilt: der Mieter kann mit 30 Tagen Frist kündigen, der Vermieter erst nach Ablauf der gesetzlichen Mindestdauer (5 Jahre, bzw. 7 bei juristischen Personen als Vermieter), es sei denn, er benötigt die Wohnung für Eigenbedarf.

Wie lange darf der Vermieter die Kaution einbehalten?

Der Vermieter hat 1 Monat Zeit, die Kaution nach Übergabe der Schlüssel zurückzuzahlen. Danach fallen Zinsen an. Wir fordern die Kaution für Sie zurück.

Kann ich mein Apartment auf Airbnb vermieten?

Auf den Kanarischen Inseln benötigen Sie eine Tourismuslizenz (Vivienda Vacacional). Die Voraussetzungen variieren je nach Insel. Wir beantragen die Lizenz und beraten zu den Anforderungen.

Was tun, wenn der Mieter nicht zahlt?

Ersten Schritt: schriftliche Zahlungsaufforderung. Danach kann das beschleunigte Räumungsverfahren (desahucio express) eingeleitet werden, das in der Regel 2–4 Monate dauert.

Ich bin Mieter und der Vermieter will mich kündigen — was kann ich tun?

In Spanien ist die ordentliche Kündigung durch den Vermieter vor Ablauf der Mindestmietdauer nur unter engen Voraussetzungen möglich (Eigenbedarf). Wir prüfen, ob die Kündigung rechtmäßig ist.

Wir beraten auf den gesamten Kanarischen Inseln

Mietrechtliche Beratung auf Deutsch

Mietvertrag, Kündigung, Kaution, Ferienvermietung — wir beraten Vermieter und Mieter auf den Kanarischen Inseln auf Deutsch. Kostenlose Erstberatung.

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