Arbeitsrecht auf den
Kanarischen Inseln
Deutsche und andere deutschsprachige Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf den Kanarischen Inseln stehen vor besonderen rechtlichen Herausforderungen. Wir beraten auf Deutsch zu allen Fragen des spanischen Arbeitsrechts: von der Kündigung und Abfindung über den Arbeitsvertrag bis hin zur Sozialversicherung und zum Arbeitsunfall.
33 Tage
Abfindung pro Jahr bei ungerechtfertigter Kündigung
20 Tage
Klagefrist nach Kündigung
Kostenlos
Erstberatung
Unsere arbeitsrechtlichen Leistungen
Ungerechtfertigte Kündigung (despido improcedente)
Widerspruch und Abfindungsanspruch. In Spanien beträgt die Abfindung bei ungerechtfertigter Kündigung 33 Tage Gehalt pro Beschäftigungsjahr.
Arbeitsvertrag und Befristung
Überprüfung von Arbeitsverträgen, Befristungsklauseln, Probezeiten und Wettbewerbsverboten nach spanischem Recht.
Mobbing und Belästigung am Arbeitsplatz (acoso laboral)
Rechtliche Schritte gegen Mobbing oder sexuelle Belästigung. Dokumentation, Anzeige und Schadensersatz.
Krankheit und Kündigung
In Spanien ist eine Kündigung während einer Krankschreibung (baja médica) unter bestimmten Voraussetzungen rechtswidrig. Wir prüfen Ihren Fall.
Sozialversicherung (Seguridad Social)
Anmeldung als Arbeitnehmer oder Selbstständiger, Krankenversicherung, Rentenansprüche und Leistungen.
Arbeitsunfall (accidente de trabajo)
Entschädigungsansprüche bei Arbeitsunfällen, Berufserkrankungen und Haftung des Arbeitgebers.
Was wir für Sie übernehmen
- Klage gegen ungerechtfertigte Kündigung (despido improcedente)
- Verhandlung und Durchsetzung von Abfindungsansprüchen
- Überprüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen
- Rechtsberatung bei Mobbing und Belästigung am Arbeitsplatz
- Kündigungsschutz bei Krankheit und Schwangerschaft
- Sozialversicherungsanmeldung für Arbeitnehmer und Selbstständige
- Entschädigung bei Arbeitsunfällen und Berufserkrankungen
- Vertretung vor dem Arbeitsgericht (Juzgado de lo Social)
Wichtige Eckdaten im Überblick
Häufig gestellte Fragen
Welche Kündigungsfristen gelten in Spanien?
In Spanien gibt es keine gesetzliche Kündigungsfrist für den Arbeitgeber bei einer ordentlichen Kündigung. Die Frist richtet sich nach dem Tarifvertrag. Bei ungerechtfertigter Kündigung haben Sie 20 Arbeitstage, um Klage einzureichen.
Habe ich Anspruch auf Abfindung?
Bei ungerechtfertigter Kündigung (despido improcedente) haben Sie Anspruch auf 33 Tage Gehalt pro Beschäftigungsjahr, maximal 24 Monatslöhne. Bei betriebsbedingter Kündigung sind es 20 Tage pro Jahr.
Kann ich während der Krankschreibung gekündigt werden?
Eine Kündigung während der Krankschreibung ist in Spanien nicht automatisch rechtswidrig, aber unter Umständen kann sie als ungerechtfertigt oder diskriminierend eingestuft werden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall.
Wie melde ich mich zur spanischen Sozialversicherung an?
Als Arbeitnehmer meldet Sie Ihr Arbeitgeber an. Als Selbstständiger (autónomo) müssen Sie sich selbst beim RETA (Régimen Especial de Trabajadores Autónomos) anmelden. Wir helfen bei der Anmeldung und Optimierung der Beiträge.
Sprechen Sie Deutsch?
Ja, wir bieten alle unsere Beratungsleistungen auf Deutsch an. Unser Team berät deutsche Mandanten zu allen Fragen des spanischen Arbeitsrechts auf den Kanarischen Inseln.
Wir beraten auf den gesamten Kanarischen Inseln
Arbeitsrechtliche Beratung auf Deutsch
Kündigung, Abfindung, Mobbing, Sozialversicherung — wir beraten Sie zu allen Fragen des spanischen Arbeitsrechts auf den Kanarischen Inseln. Kostenlose Erstberatung.