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Art. 93 LIRPF · Sonderregelung Entsandte Arbeitnehmer · Spanien 2026

Beckham-Gesetz in Spanien —
24% Pauschalsteuer für 6 Jahre

Das spanische Sonderregime für ausländische Arbeitnehmer und Unternehmer, die nach Spanien ziehen. Zahlen Sie einen Pauschalsatz von 24% statt des progressiven Standardsystems bis zu 47% — für 6 vollständige Steuerjahre.

24%

Pauschaler IRPF-Satz

6 Jahre

Dauer des Regimes

0%

Ausländische Dividenden (i. d. R.)

Was ist das Beckham-Gesetz?

Das Régimen Especial de Trabajadores Desplazados (Art. 93 des spanischen Einkommensteuergesetzes, LIRPF) ist ein steuerliches Sonderregime, das ausländischen Staatsangehörigen, die steuerlich in Spanien ansässig werden, ermöglicht, einen Pauschalsteuersatz von 24% auf Arbeits- und Berufseinkünfte aus spanischen Quellen zu zahlen — anstatt des normalen spanischen Progressivsystems, das bis zu 47% betragen kann.

Das Regime trägt den Namen von David Beckham, der davon profitierte, als er 2003 zu Real Madrid wechselte. Seitdem wurde es erheblich ausgeweitet: Das Startup-Gesetz 2023 (Ley 28/2022) hat es auf Unternehmer, digitale Nomaden und sogar Familienangehörige des Hauptbegünstigten ausgedehnt.

Der Hauptvorteil ist die Planungssicherheit: Unabhängig davon, wie stark Ihr Gehalt in den 6 Jahren wächst (bis zu 600.000 €), zahlen Sie immer genau 24%. Der Antrag wird über das Formular 149 gestellt, innerhalb von 6 Monaten nach Beginn der Berufstätigkeit in Spanien. Die jährliche Steuererklärung erfolgt über das Formular 151.

Wichtigste Eckdaten im Überblick

Steuersatz auf Einkünfte bis 600.000 €24%
Steuersatz auf Einkünfte über 600.000 €47%
Dauer (Optionsjahr + 5 Folgejahre)6 Steuerjahre
AntragsformularFormular 149
Jährliche SteuererklärungFormular 151
Antragsfrist6 Monate nach Beginn
Vorheriger spanischer Wohnsitz erforderlichKeiner in den letzten 5 Jahren
Kombinierbar mit ZEC (4% KSt)Ja

Wer kann davon profitieren?

Fünf kumulative Voraussetzungen für den Zugang zum Sonderregime für Impatriierte.

Erstmaliger steuerlicher Wohnsitz in Spanien

Sie dürfen in den letzten 5 Jahren vor dem Umzug keinen steuerlichen Wohnsitz in Spanien gehabt haben. Diese Voraussetzung gilt sowohl für EU-Bürger als auch für Drittstaatsangehörige.

Arbeitnehmer oder Unternehmer

Sie müssen für ein spanisches Unternehmen oder eine öffentliche Einrichtung tätig sein oder eine unternehmerische Tätigkeit ausüben, die nach spanischem Recht anerkannt ist.

Qualifizierter Selbstständiger

Nach der Reform von 2023 (Startup-Gesetz) können auch Selbstständige und digitale Nomaden mit ausländischen Kunden das Sonderregime nutzen, sofern die Tätigkeit eine echte wirtschaftliche Substanz in Spanien aufweist.

Tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit in Spanien

Der Arbeitsvertrag muss mit einem spanischen Arbeitgeber geschlossen sein, oder Sie müssen Unternehmer sein, dessen Tätigkeit eine effektive wirtschaftliche Substanz auf spanischem Staatsgebiet hat.

Antrag innerhalb von 6 Monaten

Sie müssen das Formular 149 bei der spanischen Steuerbehörde (AEAT) innerhalb von 6 Monaten nach Beginn der Berufstätigkeit oder der Anmeldung als Selbstständiger in Spanien einreichen. Diese Frist ist zwingend.

Steuervergleich bei 200.000 € Einkommen

Was Sie tatsächlich mit dem Beckham-Gesetz zahlen im Vergleich zum spanischen Standardregime und Deutschland.

RegimeEffektiver SteuersatzSteuer auf 200.000 €Ersparnis vs. Standard
IRPF Standard Spanien~43–45%~86.000 €
Deutschland (Einkommensteuer)~47–50%~94.000 €Ungünstiger
Beckham-Gesetz (Art. 93)24% pauschal48.000 €~38.000 € weniger

* Richtwert. Der effektive Steuersatz hängt von der Einkommensstruktur, den anwendbaren Abzügen und der autonomen Gemeinschaft des Wohnsitzes ab. Daten 2026.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

Wie Sie das Sonderregime beantragen: von der ersten Prüfung bis zur jährlichen Steuererklärung.

01

Voraussetzungen prüfen

Stellen Sie sicher, dass Sie in den letzten 5 Jahren keinen steuerlichen Wohnsitz in Spanien hatten und über einen spanischen Arbeitsvertrag oder eine qualifizierende unternehmerische Tätigkeit verfügen. Kostenlose Erstberatung durch unsere Anwälte.

02

Umziehen und registrieren

Ziehen Sie nach Spanien und melden Sie sich bei der Gemeindeverwaltung Ihres Wohnorts an (empadronamiento). Beantragen Sie Ihre Steueridentifikationsnummer NIE, falls noch nicht vorhanden. Bewahren Sie alle Umzugsdokumente sorgfältig auf.

03

Formular 149 einreichen

Innerhalb von 6 Monaten nach Beginn der Berufstätigkeit reichen Sie das Formular 149 bei der AEAT ein, um das Sonderregime zu wählen. Wir übernehmen den gesamten Prozess — von der Ausfüllung bis zur elektronischen Einreichung.

04

Formular 151 einreichen

Jedes Jahr reichen Sie statt der Standardsteuererklärung (Formular 100) das Formular 151 ein — die vereinfachte Erklärung für Nutznießer des Beckham-Gesetzes. Sie zahlen 24% Pauschalsteuer auf Ihre spanischen Einkünfte.

Häufig gestellte Fragen

Wer kann vom Beckham-Gesetz profitieren?

Jede Person, die erstmals steuerlich ansässig in Spanien wird (ohne in den letzten 5 Jahren dort ansässig gewesen zu sein) und als Arbeitnehmer eines spanischen Unternehmens, einer ausländischen Gesellschaft mit Betriebsstätte in Spanien tätig ist oder eine qualifizierende unternehmerische Tätigkeit ausübt. Das Gesetz trägt den Namen von David Beckham, der davon profitierte, als er 2003 zu Real Madrid wechselte.

Welcher Steuersatz gilt beim Beckham-Gesetz?

Mit dem Beckham-Gesetz zahlen Sie einen Pauschalsteuersatz von 24% auf Arbeits- und Berufseinkünfte aus spanischen Quellen bis zu 600.000 € jährlich. Auf Einkünfte über 600.000 € wird der Steuersatz von 47% angewendet. Passive Einkünfte (Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren) profitieren nicht vom Pauschalsteuersatz und werden zu den normalen Sparsätzen (19–28%) besteuert.

Wie lange gilt das Sonderregime?

Das Regime umfasst das Jahr der Optionsausübung (das Jahr Ihrer Ankunft und des ersten steuerlichen Wohnsitzes in Spanien) sowie die 5 folgenden Steuerjahre — insgesamt 6 Steuerjahre. Nach Ablauf dieses Zeitraums kehren Sie zum normalen spanischen Progressivsystem (IRPF) zurück, das bis zu 47% betragen kann.

Gilt das Beckham-Gesetz auch für Selbstständige?

Ja. Dank der Reform durch das Startup-Gesetz (Ley 28/2022, in Kraft seit 2023) können auch Selbstständige und digitale Nomaden das Sonderregime nutzen. Die Tätigkeit muss eine echte wirtschaftliche Substanz in Spanien aufweisen, und Einkünfte von ausländischen Kunden können in das Regime einbezogen werden. Eine Einzelfallprüfung mit einem spezialisierten Anwalt wird dringend empfohlen.

Wie stellt man den Antrag?

Der Antrag wird über das Formular 149 bei der spanischen Steuerbehörde (AEAT) gestellt, innerhalb von 6 Monaten nach Beginn der Berufstätigkeit oder der Anmeldung als Selbstständiger. Wenn Sie diese Frist versäumen, können Sie für das laufende Jahr keinen rückwirkenden Antrag stellen. Wir empfehlen, sobald der Arbeitsvertrag bestätigt ist, umgehend zu handeln — nicht abwarten.

Ist das Beckham-Gesetz mit der ZEC kombinierbar?

Ja — das ist eine der steuerlich wirksamsten Kombinationen in Spanien. Ihre ZEC-Gesellschaft zahlt nur 4% Körperschaftsteuer auf qualifizierte Einkünfte. Sie als Arbeitnehmer oder Geschäftsführer der ZEC-Gesellschaft zahlen 24% persönliche Einkommensteuer (IRPF) auf Ihr Gehalt über das Beckham-Gesetz. Das Ergebnis: sehr niedrige effektive Steuersätze sowohl für die Gesellschaft als auch für die Privatperson. Wir betreuen beide Strukturen.

Was passiert mit ausländischen Einkünften?

Mit dem Beckham-Gesetz werden Sie für IRPF-Zwecke hinsichtlich ausländischer Einkünfte wie ein Nichtansässiger behandelt: Im Allgemeinen werden Einkünfte aus ausländischen Quellen (ausländische Dividenden, Kapitalgewinne aus ausländischen Vermögenswerten usw.) während des Regimezeitraums nicht in Spanien besteuert — im Gegensatz zum normalen Regime, bei dem spanische Steueransässige auf ihr weltweites Einkommen besteuert werden. Dies ist einer der Hauptvorteile des Regimes. Konsultieren Sie stets einen Anwalt, um Ihre individuelle Situation zu prüfen.

Warum die Kanarischen Inseln?

Die Kanarischen Inseln bieten einen doppelten Steuervorteil: das Beckham-Gesetz auf persönlicher Ebene (24% Pauschalsatz für 6 Jahre) und die ZEC auf Unternehmensebene (4% Körperschaftsteuer). Darüber hinaus profitieren die Kanaren von einem hervorragenden Klima, niedrigeren Lebenshaltungskosten als auf dem Festland, Direktflügen in ganz Europa und einer wachsenden Gemeinschaft internationaler Unternehmer. Las Palmas de Gran Canaria ist eine der aktivsten Städte für digitale Nomaden und Expats in ganz Spanien.

Beantragen Sie das Beckham-Gesetz mit professioneller Begleitung

Die 6-Monats-Frist ist zwingend. Wir übernehmen die Einreichung des Formulars 149 und beraten Sie zur optimalen Struktur — ob mit oder ohne ZEC-Kombination. Kostenlose Erstberatung auf Deutsch.

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