Immobilienkauf auf den
Kanarischen Inseln
Due Diligence, Kaufvertrag, NIE-Nummer und steuerliche Beratung — vollständig auf Deutsch, von Spezialisten für kanarisches Immobilienrecht in Las Palmas de Gran Canaria.
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Erstberatung
10+
Jahre Immobilienrecht Kanaren
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Beratungssprachen
Unsere Leistungen beim Immobilienkauf
Rechtliche Begleitung für Deutsche, die auf den Kanarischen Inseln Immobilien kaufen, vermieten oder verwalten.
Due Diligence (Kaufprüfung)
Wir prüfen Eigentumstitel, Grundbuchauszug, offene Schulden, Hypotheken, Embargos und Urbanismuskonformität — bevor Sie irgendetwas unterschreiben.
NIE-Nummer und Steuern
Beantragung der NIE (Identifikationsnummer für Ausländer), Beratung zu ITP (6,5%), IGIC (7% bei Neubauten), AJD und Quellensteuer für Nichtresidenten.
Kaufvertrag (Arras und Escritura)
Vertragsrevision und -verhandlung: Vorvertrag (Arras confirmatorias), privatschriftlicher Kaufvertrag und Notarurkundung. Wir schützen Ihre Interessen in jeder Phase.
Hypothek für Nichtresidenten
Finanzierungsberatung und Bankverhandlung für Immobilienkäufer ohne spanischen Wohnsitz. Typische Beleihungsquoten und Konditionen für Deutsche auf den Kanaren.
Ferienimmobilien und Touristenvermietung
Rechtliche Prüfung der Vermietbarkeit, Beantragung von Touristenvermietungslizenzen (VTAR), Prüfung von Gemeinschaftsstatuten und lokalen Vorschriften.
Gemeinschaft der Eigentümer (Comunidad)
Vertretung bei Konflikten mit der Eigentümergemeinschaft, Anfechtung von Beschlüssen, Rückforderung unzulässiger Derramas und Beratung bei Verwalterfragen.
Warum ALY Abogados?
Drei Gründe, warum deutsche Käufer und Investoren auf den Kanarischen Inseln uns vertrauen.
Deutschsprachige Beratung
Keine Sprachbarriere. Unser Team berät Sie von der ersten Anfrage bis zur Notarurkundung vollständig auf Deutsch. Klare Kommunikation in jeder Phase des Kaufs.
Anwälte und Hausverwaltung
ALY Abogados vereint Rechtsanwaltskanzlei und Immobilienverwaltung (Administración de Fincas) unter einem Dach. Ein Ansprechpartner für alle Ihre Bedürfnisse.
Lokale Expertise Kanaren
Tiefes Wissen über Kanarisches Immobilienrecht, IGIC-Besteuerung, Tourismuslizenzvorschriften und die Besonderheiten des Immobilienmarkts auf Gran Canaria und den anderen Inseln.
Was deutsche Käufer wissen müssen
Die wichtigsten rechtlichen und steuerlichen Besonderheiten beim Immobilienkauf auf den Kanarischen Inseln.
Übertragungssteuer (ITP): 6,5%
Auf den Kanarischen Inseln gilt IGIC statt der festlandspanischen IVA. Die Grunderwerbsteuer (ITP) beträgt 6,5% des Kaufpreises bei Gebrauchtimmobilien.
Neubauten: 7% IGIC
Beim Kauf einer Neubauimmobilie vom Bauträger fällt 7% IGIC an — deutlich weniger als die 10% IVA auf dem spanischen Festland. Dazu kommen 1,5% Stempelsteuer (AJD).
Due Diligence ist unverzichtbar
Viele Küsten- und Tourismusimmobilien haben Lizenzprobleme, nicht genehmigte Anbauten oder offene Schulden bei der Eigentümergemeinschaft. Holen Sie juristischen Rat ein, bevor Sie unterschreiben.
Deutsche können uneingeschränkt kaufen
Es gibt keine Einschränkungen für EU-Bürger beim Immobilienerwerb in Spanien. Sie benötigen lediglich eine NIE-Nummer — die wir per Vollmacht für Sie beantragen.
Quellensteuer für Nichtresidenten: 3%
Beim Kauf von einem Nichtresidenten behält der Käufer 3% des Kaufpreises ein und überweist diesen ans Finanzamt. Wir begleiten Sie durch diese Verpflichtung.
Eintragung im Registro de la Propiedad
Die Grundbucheintragung ist in Spanien nicht gesetzlich zwingend, aber für Rechtssicherheit, Hypothekenzugang und Wiederverkauf unbedingt empfohlen. Wir übernehmen den gesamten Prozess.
Häufig gestellte Fragen
Können Deutsche uneingeschränkt Immobilien in Spanien kaufen?
Ja, es gibt keinerlei Einschränkungen für EU-Bürger beim Immobilienerwerb in Spanien oder auf den Kanarischen Inseln. Sie benötigen lediglich eine NIE-Nummer (Número de Identificación de Extranjero), also Ihre spanische Steueridentifikationsnummer. Wir beantragen die NIE für Sie per notarieller Vollmacht — Sie müssen dafür nicht eigens nach Spanien reisen.
Welche Steuern fallen beim Immobilienkauf auf den Kanaren an?
Bei Gebrauchtimmobilien fällt die Grunderwerbsteuer (ITP) in Höhe von 6,5% des Kaufpreises an. Beim Kauf einer Neubauimmobilie vom Bauträger zahlen Sie stattdessen 7% IGIC (kanarische Mehrwertsteuer, kein IVA wie auf dem Festland) plus 1,5% Stempelsteuer (AJD). Dazu kommen Notarkosten (ca. 600–1.200 €) und Grundbuchgebühren (ca. 300–700 €). Wir erstellen Ihnen vor der Unterzeichnung eine vollständige Kostenübersicht.
Was ist die NIE-Nummer und wie beantrage ich sie?
Die NIE (Número de Identificación de Extranjero) ist die spanische Identifikationsnummer für Ausländer und für alle Rechtsgeschäfte in Spanien zwingend erforderlich — einschließlich Immobilienkauf, Kontoeröffnung und Steuererklärungen. Sie kann beim zuständigen Ausländeramt in Spanien oder einem spanischen Konsulat in Deutschland beantragt werden. Wir übernehmen die Beantragung für Sie über eine notarielle Vollmacht, sodass Sie nicht persönlich erscheinen müssen.
Wie lange dauert ein Immobilienkauf auf den Kanaren?
Typischerweise 4–8 Wochen ab Unterzeichnung des Vorvertrags (Arras) bis zur notariellen Beurkundung (Escritura Pública): 1–2 Wochen für die Due Diligence, 2–4 Wochen für die Vorbereitung und Unterzeichnung des privatschriftlichen Kaufvertrags sowie 2–4 Wochen für die Finanzierungsabwicklung (falls erforderlich) und den Notartermin. Wir koordinieren alle Beteiligten und halten Sie in jeder Phase informiert.
Weitere Themen für Deutsche auf den Kanaren
Kostenlose Erstberatung zum Immobilienkauf
Deutschsprachige Anwälte, die Ihnen beim Immobilienkauf auf den Kanarischen Inseln helfen. Die Erstberatung ist kostenlos — per Telefon oder online.