Mietverwaltung auf den
Kanarischen Inseln
Ihre Immobilie auf Gran Canaria oder den Kanaren — vermietet und verwaltet von einer deutschsprachigen Anwaltskanzlei: solventer Mieter, anwaltlich erstellter Mietvertrag, pünktliches Mietinkasso und Räumungsklage bei Zahlungsverzug inklusive — ohne Zusatzkosten. Sie erhalten die Miete; um alles andere kümmern wir uns.
8-12 %
der Monatsmiete — alles inklusive
0 €
kostenlose Erstanalyse Ihrer Immobilie
Ab Monat 1
handeln wir bei Zahlungsverzug
6 Sprachen
Betreuung für nicht-residente Eigentümer
Auf einen Blick
- →Komplette Mietverwaltung für 8-12 % der Monatsmiete — Erstanalyse kostenlos
- →Räumungsklage bei Zahlungsverzug inklusive: wir handeln ab dem ersten Monat
- →Mieterauswahl mit Bonitätsprüfung und Abfrage spanischer Schuldnerregister
- →Kaution wird von uns beim Instituto Canario de la Vivienda (ICV) hinterlegt
- →Nicht-residente Eigentümer: IRNR (Modelo 210) und Verwaltung zu 100 % aus der Ferne — auf Deutsch
Der Service
So unterstützen wir Sie
Räumungsklage inklusive
Wir sind Rechtsanwälte: Zahlt der Mieter nicht, führen wir Mahnung, Klage und Räumung selbst durch — ohne zusätzliche Honorare, ohne externen Anwalt, ohne Überraschungen. Wir handeln ab dem ersten Monat des Zahlungsverzugs.
Mieterauswahl mit Bonitätsprüfung
Inserate auf den führenden Portalen mit professionellen Fotos, Prüfung von Gehaltsnachweisen, Arbeitsvertrag und Referenzen sowie Abfrage spanischer Schuldnerregister. Ein schlechter Mieter kostet Monate an Mietausfall — die Auswahl ist die erste Verteidigungslinie.
Anwaltlich erstellter Mietvertrag
Mietanpassung, Übergabeprotokoll und Inventar, zusätzliche Sicherheiten neben der Kaution, Klauseln zur vorzeitigen Vertragsauflösung und zur Untervermietung. Der Vertrag ist das, was Sie schützt, wenn etwas schiefläuft.
Mietinkasso und Reporting
Monatlicher Mieteinzug, Zahlungskontrolle, gesetzeskonforme jährliche Mietanpassung und direkte Betreuung des Mieters. Sie erhalten nur die Überweisung und den Bericht.
Instandhaltung und Störfälle
Reparaturen, Handwerker und die Kommunikation mit der Eigentümergemeinschaft übernehmen wir mit unserem Netzwerk an Dienstleistern — ohne dass Sie eingreifen müssen. Die Kaution hinterlegen wir beim Instituto Canario de la Vivienda und fordern sie am Vertragsende zurück.
Nicht-residente Eigentümer
Verwaltung zu 100 % aus der Ferne mit regelmäßigen Berichten, Abgabe der Nicht-Residenten-Steuer IRNR (Modelo 210) und ein fester Ansprechpartner auf Deutsch — außerdem Spanisch, Englisch, Französisch, Italienisch und Niederländisch.
Der Ablauf
So funktioniert es
Von der kostenlosen Erstanalyse bis zum monatlichen Mieteingang — in fünf Schritten.
Kostenlose Erstanalyse Ihrer Immobilie
Wir ermitteln die marktübliche Miete und die zu erwartende Rendite Ihrer Wohnung oder Ihres Geschäftslokals auf den Kanaren und senden Ihnen ein unverbindliches Angebot.
Inserat und Mieterauswahl
Wir inserieren Ihre Immobilie mit professionellen Fotos auf den wichtigsten Portalen, prüfen Bonität und Schuldnerregister der Bewerber und stellen Ihnen nur verlässliche Profile vor.
Mietvertrag und Kaution
Wir erstellen einen anwaltlich abgesicherten Mietvertrag mit Inventar und zusätzlichen Sicherheiten und hinterlegen die Kaution beim Instituto Canario de la Vivienda (ICV).
Komplette monatliche Verwaltung
Wir ziehen die Miete ein, passen sie jährlich gesetzeskonform an, betreuen den Mieter und lösen Störfälle und Reparaturen mit bewährten Dienstleistern.
Bei Zahlungsverzug handeln wir sofort
Wir mahnen ab dem ersten ausbleibenden Monat und reichen, falls nötig, Räumungsklage und Mietforderungsklage ein — ohne Zusatzkosten: Beides ist in der Verwaltung enthalten.
Unsere Leistungen im Überblick
- Renditeanalyse und Ermittlung der marktüblichen Miete
- Inserate auf den führenden Portalen mit professionellen Fotos
- Bonitätsprüfung und Abfrage spanischer Schuldnerregister
- Anwaltlich erstellter Mietvertrag mit Inventar und Sicherheiten
- Hinterlegung und Rückforderung der Kaution beim ICV
- Monatlicher Mieteinzug und Zahlungskontrolle
- Gesetzeskonforme jährliche Mietanpassung
- Störfälle, Reparaturen und Instandhaltung
- Kommunikation mit der Eigentümergemeinschaft
- Mahnverfahren und Räumungsklage bei Zahlungsverzug inklusive
- Steuerliche Beratung rund um die Vermietung
- IRNR (Modelo 210) für nicht-residente Eigentümer
Häufig gestellte Fragen
Was kostet die komplette Mietverwaltung?
Die Verwaltung einer Langzeitvermietung kostet je nach Immobilie und Leistungsumfang zwischen 8 und 12 % der Monatsmiete. Bei der Ferienvermietung liegen die Honorare wegen des deutlich höheren Aufwands zwischen 15 und 25 % der Einnahmen. Die Erstanalyse der Rendite ist kostenlos.
Welche Leistungen sind genau enthalten?
Inserat der Immobilie, Mieterauswahl mit Bonitätsprüfung, Erstellung des Mietvertrags, Hinterlegung der Kaution beim ICV, monatlicher Mieteinzug, jährliche Mietanpassung, Instandhaltung und Störfallmanagement — und bei Zahlungsverzug Mahnverfahren und Räumungsklage.
Ist die Räumungsklage wirklich inklusive?
Ja. Ein Maklerbüro verweist Sie an einen externen Anwalt mit eigenen Honoraren; wir sind selbst Rechtsanwälte und führen das Verfahren direkt — ohne Zusatzkosten. Eine Räumung wegen Zahlungsverzugs ohne Widerspruch des Mieters dauert in der Regel 2 bis 4 Monate ab Klageeinreichung.
Was passiert, wenn der Mieter nicht mehr zahlt?
Wir handeln ab dem ersten ausbleibenden Monat: formelle Zahlungsaufforderung, Räumungsklage und Einforderung der Mietrückstände. Jeder Monat ohne Reaktion bedeutet einen Monat mehr Schulden und einen Monat länger ohne Ihre Immobilie — deshalb warten wir nicht.
Ich lebe in Deutschland — können Sie alles übernehmen?
Ja. Wir verwalten die Vermietung vollständig aus der Ferne mit regelmäßigen Berichten, geben die Nicht-Residenten-Steuer IRNR (Modelo 210) für Ihre Mieteinnahmen ab und betreuen Sie auf Deutsch — außerdem auf Spanisch, Englisch, Französisch, Italienisch und Niederländisch.
Übernehmen Sie auch die Ferienvermietung?
Ja. Die touristische Vermietung erfordert die Eintragung im Tourismusregister der Kanaren und unterliegt eigenen steuerlichen Regeln und Beschränkungen. Wir übernehmen die Verwaltung zusammen mit der Genehmigung der Ferienwohnung; die Honorare liegen wegen des höheren Betreuungsaufwands bei 15 bis 25 % der Einnahmen.
Wer hinterlegt die Kaution?
Wir. Auf den Kanarischen Inseln muss die Mietkaution beim Instituto Canario de la Vivienda (ICV) hinterlegt werden. Wir übernehmen die Hinterlegung zu Vertragsbeginn sowie die Rückforderung und Abrechnung am Vertragsende.
Welchen Vorteil hat eine Anwaltskanzlei gegenüber einem Maklerbüro?
Der Rechtsschutz ist vom ersten Tag an integriert: Den Mietvertrag erstellen Anwälte für Mietrecht, den Zahlungsverzug löst dieselbe Kanzlei ohne Weiterverweisung — und wird der säumige Mieter zahlungsunfähig oder meldet Insolvenz an, wissen wir genau, wie Ihre Forderung zu verteidigen ist: Der Kanzleiinhaber ist selbst als Insolvenzverwalter tätig.
Zuerst Anwälte, dann Verwalter
Ein Maklerbüro verwaltet Ihre Vermietung, solange alles gut läuft. Zahlt der Mieter nicht mehr, werden Sie an einen externen Anwalt mit eigenen Honoraren verwiesen. Bei ALY Abogados ist der Rechtsschutz vom ersten Tag an integriert.
Zahlungsverzug ohne Dritte gelöst
Zahlt der Mieter nicht, führt dieselbe Kanzlei, die Ihre Vermietung verwaltet, Mahnung und Räumungsklage durch — ohne Zusatzkosten. Wir kennen den Fall von Anfang an, handeln ab dem ersten Monat, und Sie haben einen einzigen Ansprechpartner für alles.
Ein Vertrag, der Sie wirklich schützt
Der Mietvertrag ist keine Formalität: Er entscheidet den Prozess. Bei uns erstellen ihn Anwälte für Mietrecht — mit zusätzlichen Sicherheiten neben der Kaution, Klauseln zur vorzeitigen Vertragsauflösung, Mietanpassung und Regelung der Untervermietung.
Zahlungsunfähiger oder insolventer Mieter
Beantragt der säumige Mieter die Restschuldbefreiung oder meldet Privatinsolvenz an, wissen wir genau, wie Ihre Forderung zu verteidigen ist: Der Kanzleiinhaber ist selbst als Insolvenzverwalter tätig. Die meisten Hausverwaltungen geben in diesem Szenario auf — wir wissen, wie es weitergeht.
Aus jedem Land
Nicht-residente Eigentümer
Sie leben in Deutschland, Österreich oder der Schweiz und besitzen eine Immobilie auf den Kanaren? Wir kümmern uns um alles aus der Ferne — auch um das spanische Finanzamt.
Verwaltung zu 100 % aus der Ferne
Digitale Unterschrift, regelmäßige Berichte über den Zustand der Immobilie und die Mieteingänge sowie Kommunikation auf Deutsch — außerdem auf Spanisch, Englisch, Französisch, Italienisch und Niederländisch.
Steuern für Nicht-Residenten
Wir geben die IRNR-Erklärung (Modelo 210) für Ihre Mieteinnahmen ab, prüfen die je nach Wohnsitzland zulässigen Abzüge und bewahren Sie vor Sanktionen wegen nicht abgegebener Erklärungen.
Ein einziger Ansprechpartner
Dieselbe Kanzlei verwaltet die Vermietung, den Mietvertrag, Zahlungsrückstände und Ihre steuerlichen Pflichten in Spanien. Kein Jonglieren zwischen Steuerberater, Makler und Anwalt.
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