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Deutschsprachige Erbrechtsberatung

Erbrecht in Spanien —
Kanarische Inseln

Erbschaftsteuer, Erbschein, Nachlassabwicklung und Testament — deutschsprachige Rechtsberatung für Erbfälle mit Bezug zu Spanien und den Kanarischen Inseln.

99,9%

Erbschaftsteuer-Bonifikation für direkte Erben

6 Monate

Frist für Erbschaftsteuererklärung

DE · ES · EN

Beratungssprachen

Erbrechtsleistungen auf den Kanarischen Inseln

Vollständige erbrechtliche Begleitung für Deutsche mit Vermögen in Spanien — aus einer Hand.

Erbschaftsteuer Kanarische Inseln

Direkte Erben (Kinder, Ehepartner) profitieren von einer 99,9% Bonifikation auf die Erbschaftsteuer in den Kanarischen Inseln. Wir optimieren Ihre steuerliche Belastung und übernehmen die Steuererklärung.

Europäischer Erbschein

Beantragung, Apostille, Beglaubigung und beglaubigte Übersetzung des Europäischen Nachlasszeugnisses sowie der spanischen Declaración de Herederos für den internationalen Nachlass.

Nachlassabwicklung

Vollständige Abwicklung: Immobilien (Registro de la Propiedad), Bankkonten, Fahrzeuge, Firmenanteile und Wertpapiere. Wir koordinieren alle spanischen Behörden aus einer Hand.

Pflichtteil und Erbstreitigkeiten

Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen (legítima), Anfechtung von Testamenten, außergerichtliche Mediation und gerichtliche Vertretung bei Erbstreitigkeiten.

Testament in Spanien

Errichtung eines spanischen Testaments beim Notar, Wahl des anwendbaren Rechts (deutsches Erbrecht) gemäß EU-Erbrechtsverordnung 650/2012 und Koordination mit letztwilligen Verfügungen in Deutschland.

Erbschaft in zwei Ländern

Koordination der Nachlassabwicklung Deutschland–Spanien: Finanzamt, Nachlassgericht, Banken und Grundbuchamt beider Länder. Wir arbeiten mit deutschen Notaren und Rechtsanwälten zusammen.

Warum ALY Abogados für Ihr Erbrecht?

Erbfälle mit Auslandsbezug sind komplex — wir kennen beide Rechtssysteme.

Deutschsprachige Erbrechtsberatung

Vollständige Beratung auf Deutsch — von der ersten Nachricht bis zur endgültigen Erbauseinandersetzung. Kein Dolmetscher, kein Missverständnis, kein Zeitverlust.

Deutsch-spanisches Erbrecht

Wir kennen beide Rechtssysteme: das spanische Zivil- und Erbrecht sowie die Anwendung der EU-Erbrechtsverordnung bei internationalen Erbfällen. Keine bösen Überraschungen.

Vollmacht per Apostille

Sie können aus Deutschland heraus vollständig handeln. Mit einer notariell beglaubigten und apostillierten Vollmacht erledigen wir alle Formalitäten in Spanien für Sie.

Wichtige Fakten zum Erbrecht auf den Kanaren

Was Deutsche wissen müssen, wenn sie Vermögen in Spanien erben oder vererben.

1

99,9% Bonifikation für direkte Erben

In den Kanarischen Inseln zahlen Kinder und Ehepartner dank der regionalen Bonifikation praktisch keine Erbschaftsteuer — einer der günstigsten Sätze in ganz Spanien.

2

EU-Erbrechtsverordnung 650/2012

Seit 2015 gilt grundsätzlich das Recht des gewöhnlichen Aufenthalts (in der Regel Spanien). Im Testament kann man das deutsche Erbrecht wählen — was erhebliche Unterschiede bei Pflichtteil und Erbfolge bedeutet.

3

Declaración de Herederos

Ohne spanisches Testament muss zunächst die Erbenstellung durch eine Declaración de Herederos (notarielle Erbenfeststellung) nachgewiesen werden — ein zeitaufwändiger Schritt, den wir für Sie vorbereiten.

4

Frist: 6 Monate für Erbschaftsteuer

In Spanien muss die Erbschaftsteuer innerhalb von 6 Monaten ab Todesdatum erklärt werden. Bei Überschreitung drohen Zuschläge und Zinsen. Wir handeln zeitnah.

5

Immobilien: Registro de la Propiedad

Geerbte Immobilien müssen auf die Erben umgeschrieben werden (cambio de titularidad). Ohne diese Umschreibung können Sie die Immobilie nicht verkaufen, vermieten oder belasten.

6

Bankkonten und Wertpapiere

Spanische Banken frieren Konten nach dem Tod des Inhabers ein. Wir klären die Freigabe und koordinieren die Übertragung aller Vermögenswerte an die Erben.

Häufig gestellte Fragen zum Erbrecht

Welches Erbrecht gilt für Deutsche mit Immobilien auf den Kanaren?

Nach der EU-Erbrechtsverordnung 650/2012 gilt grundsätzlich das Recht des Staates, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt des Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Lebte er auf den Kanarischen Inseln, gilt spanisches Erbrecht. Hatte er noch Wohnsitz in Deutschland, gilt deutsches Erbrecht. Wichtig: Man kann im Testament ausdrücklich deutsches Erbrecht wählen — auch wenn man in Spanien lebt. Das hat erhebliche Auswirkungen auf Pflichtteil, gesetzliche Erbfolge und Testierfreiheit. Wir beraten Sie, welche Wahl für Ihre Situation optimal ist.

Wie hoch ist die Erbschaftsteuer auf den Kanarischen Inseln?

Für direkte Erben (Kinder, Ehepartner, eingetragene Lebenspartner) gilt in den Kanarischen Inseln eine Bonifikation von 99,9% auf die Erbschaftsteuer. In der Praxis zahlen diese Erben nahezu keine Erbschaftsteuer — unabhängig von der Höhe des Nachlasses. Geschwister, Neffen und entferntere Verwandte profitieren nicht in gleichem Maße von dieser Vergünstigung. Für Nichtresidenten gelten besondere Regelungen. Wir erstellen eine konkrete Steuerprognose für Ihren Einzelfall.

Ich bin in Deutschland, mein Elternteil ist auf Gran Canaria gestorben — was tue ich?

Zunächst: Ruhe bewahren. Mit einer in Deutschland notariell beglaubigten und apostillierten Vollmacht können wir in Spanien alle notwendigen Schritte für Sie erledigen. Wir beantragen den Erbschein (Declaración de Herederos oder Europäisches Nachlasszeugnis), kommunizieren mit den spanischen Banken und Behörden, übernehmen die Erbschaftsteuererklärung und lassen geerbte Immobilien auf Sie umschreiben. Sie müssen dafür nicht nach Gran Canaria reisen. Kontaktieren Sie uns am besten innerhalb der ersten Wochen nach dem Todesfall, damit die 6-Monats-Frist für die Erbschaftsteuer eingehalten werden kann.

Brauche ich ein spanisches Testament zusätzlich zum deutschen?

Nicht zwingend, aber sehr empfehlenswert. Ein spanisches Testament, das beim spanischen Notar errichtet und im Registro Central de Últimas Voluntades registriert wird, beschleunigt die Nachlassabwicklung in Spanien erheblich. Ohne spanisches Testament müssen die Erben zunächst das deutsche Testament anerkennen lassen und eine Declaración de Herederos in Spanien beantragen — ein zeitaufwändiges Verfahren. Im spanischen Testament kann man zudem nach EU-Erbrechtsverordnung das anwendbare Recht (deutsches oder spanisches) wählen und genau festlegen, wer welche spanischen Vermögenswerte erbt.

Kostenlose Erstberatung zum Erbrecht

Deutschsprachige Anwälte für Erbfälle mit Bezug zu den Kanarischen Inseln. Die Erstberatung ist kostenlos — auch aus Deutschland per Telefon oder online.

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