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Civil17 de abril de 2026

Scheidung in Spanien als Deutscher: Was Expats auf den Kanarischen Inseln wissen müssen

Wie funktioniert die Scheidung in Spanien für Deutsche? Zuständigkeit, Gütertrennung, Sorgerecht und Unterhalt — Leitfaden für Expats auf den Kanaren.

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Lázaro Héctor Amable Méndez

Abogado · Col. n.º 5.231 ICALPA · 5 min de lectura

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Viele Deutsche, die auf den Kanarischen Inseln leben — sei es zur Arbeit, als Rentner oder als digitale Nomaden — stehen irgendwann vor der Frage, was im Falle einer Scheidung gilt. Die Antwort ist nicht immer einfach, denn bei internationalen Ehen spielen mehrere Rechtsordnungen eine Rolle. In diesem Leitfaden erklären wir die wichtigsten Punkte verständlich auf Deutsch.

Welches Gericht ist zuständig?

Der erste Schritt ist die Frage der internationalen Zuständigkeit. In der EU gilt grundsätzlich die Brüssel-IIa-Verordnung (jetzt Brüssel-IIb): Zuständig ist das Gericht des Staates, in dem die Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Leben Sie seit mehr als sechs Monaten dauerhaft auf den Kanarischen Inseln, können Sie die Scheidung in Spanien einreichen — und müssen dies in vielen Fällen sogar.

Das ist entscheidend: Wer auf Gran Canaria, Tenerife oder einer anderen Insel lebt und sich dort scheiden lassen möchte, ist an das spanische Familienrecht gebunden. Für das anwendbare Scheidungsrecht gilt zusätzlich die Rom-III-Verordnung, die unter bestimmten Voraussetzungen eine Rechtswahl (z.B. deutsches Scheidungsrecht) ermöglicht.

Einvernehmliche und streitige Scheidung

Das spanische Recht unterscheidet grundsätzlich zwei Scheidungsformen:

Einvernehmliche Scheidung (Divorcio de mutuo acuerdo)

Sind sich beide Eheleute über alle wesentlichen Punkte einig — Unterhalt, Vermögensaufteilung, Sorge- und Umgangsrecht — können sie eine einvernehmliche Scheidung beim Gericht oder sogar beim Notar beantragen. Ohne minderjährige Kinder ist in Spanien seit 2015 auch die Scheidung vor dem Notar möglich. Diese Form ist schneller, kostengünstiger und emotionell weniger belastend.

Streitige Scheidung (Divorcio contencioso)

Einigen sich die Eheleute nicht, bleibt nur der Weg über das Familiengericht (Juzgado de Familia). Beide Parteien benötigen zwingend einen eigenen Anwalt und einen Prozessbevollmächtigten (Procurador). Das Verfahren dauert je nach Komplexität und Auslastung des Gerichts typischerweise 6 bis 18 Monate.

Wichtig: In Spanien gibt es keine Mindesttrennungszeit vor der Scheidung. Sobald ein Ehegatte die Scheidung will, ist sie möglich — unabhängig davon, wie lange die Ehe bestanden hat.

Gütertrennung als Regel auf den Kanaren

Ein häufiger Irrtum: Viele Deutsche gehen davon aus, dass in Spanien die Zugewinngemeinschaft (ähnlich wie in Deutschland) gilt. Das ist falsch — zumindest auf den Kanarischen Inseln.

Während auf dem spanischen Festland die Gütergemeinschaft (sociedad de gananciales) der gesetzliche Güterstand ist, gilt auf den Kanarischen Inseln als Sonderrecht der Gütertrennung (separación de bienes) als gesetzlicher Default. Das bedeutet: Jeder Ehegatte bleibt rechtlich Eigentümer der Vermögenswerte, die er in die Ehe eingebracht hat oder die er während der Ehe erwirbt.

Das hat praktische Folgen: Ein Immobilienkauf, ein Bankguthaben oder ein Unternehmensanteil, die auf einen Ehepartner laufen, gehören bei der Scheidung grundsätzlich nur ihm — sofern keine abweichende Vereinbarung im Ehevertrag getroffen wurde. Eine gerichtliche Halbteilung, wie Deutsche sie oft erwarten, findet im Regelfall nicht statt.

Sorgerecht und Umgang mit den Kindern

Haben die Eheleute gemeinsame minderjährige Kinder, regelt der Scheidungsrichter in Spanien zwingend Folgendes:

  • Sorgerecht (custodia): Spanische Gerichte favorisieren zunehmend das geteilte Sorgerecht (custodia compartida), bei dem beide Elternteile abwechselnd die tatsächliche Betreuung übernehmen. Es gibt keinen automatischen Vorrang für die Mutter.
  • Umgangsrecht (régimen de visitas): Beim alleinigen Sorgerecht eines Elternteils erhält der andere ein geregeltes Umgangsrecht — meist jedes zweite Wochenende plus anteilige Ferien.
  • Elterliche Sorge (patria potestad): Die elterliche Verantwortung (vergleichbar dem deutschen Sorgerecht im Sinne wichtiger Entscheidungen) verbleibt in der Regel bei beiden Elternteilen gemeinsam.

Internationale Familien müssen besonders aufpassen: Eine Umzugsabsicht ins Ausland mit einem minderjährigen Kind erfordert zwingend die Zustimmung des anderen Elternteils oder eine gerichtliche Genehmigung. Wer eigenmächtig handelt, riskiert ein Verfahren nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen.

Unterhalt: Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt

Das spanische Recht kennt zwei Unterhaltsarten:

Kindesunterhalt (pensión de alimentos)

Der betreuende Elternteil — oder bei geteiltem Sorgerecht derjenige mit geringerem Einkommen — erhält Kindesunterhalt. Die Höhe richtet sich nach Einkommen und Bedürfnissen des Kindes und ist nicht nach einer starren Tabelle (wie der deutschen Düsseldorfer Tabelle) berechnet, sondern liegt im richterlichen Ermessen.

Ehegattenunterhalt (pensión compensatoria)

Wer durch die Scheidung in eine deutlich schlechtere wirtschaftliche Lage gerät, kann Ehegattenunterhalt beanspruchen. Dieser wird in Spanien oft zeitlich befristet und ist kein Selbstläufer — er muss aktiv beantragt und begründet werden.

Praktische Schritte für Deutsche auf den Kanaren

  1. Rechtliche Beratung einholen — Klären Sie zuerst, ob das spanische oder das deutsche Gericht zuständig ist und ob eine Rechtswahl sinnvoll ist.
  2. Vermögen dokumentieren — Erstellen Sie eine Bestandsaufnahme aller Vermögenswerte (Immobilien, Konten, Fahrzeuge, Firmenanteile) unter beiden Namen.
  3. Kinder absichern — Halten Sie das Wohl der Kinder in den Vordergrund und klären Sie Sorgerecht und Schule frühzeitig.
  4. Scheidungsvereinbarung verhandeln — Eine einvernehmliche Lösung spart Zeit, Geld und emotionale Belastung.
  5. Anerkennung in Deutschland prüfen — Eine in Spanien ausgesprochene Scheidung wird in Deutschland grundsätzlich anerkannt, sofern die EU-Zuständigkeitsregeln eingehalten wurden.

Fazit

Eine Scheidung auf den Kanarischen Inseln folgt spanischem Recht — und das weicht in wichtigen Punkten vom deutschen ab. Gütertrennung statt Zugewinngemeinschaft, kein Scheidungsjahr, stärkere Tendenz zum gemeinsamen Sorgerecht: Wer diese Unterschiede kennt, kann seinen Fall deutlich besser gestalten.

ALY Abogados in Las Palmas de Gran Canaria berät Deutsche und andere Expats auf den Kanarischen Inseln vollständig auf Deutsch in allen Fragen des Familienrechts — von der ersten Orientierung bis zur Umsetzung des Scheidungsurteils. Nehmen Sie Kontakt auf für eine kostenlose Erstberatung: +34 633 572 607 oder alyabogados@lazaroamable.com.

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