Schuldenbefreiung in Spanien
Zweite-Chance-Gesetz (LSO) für Deutsche
Schulden streichen und neu anfangen mit dem spanischen Ley de Segunda Oportunidad. 15 Fragen beantwortet zu Verfahren, Voraussetzungen und Folgen.
BEPI
Schuldenerlass per Gerichtsbeschluss (Steuer- und SV-Schulden: bis 10.000 € je Gläubiger)
12–18
Monate durchschnittliche Verfahrensdauer
0€
Gerichtsgebühren — Privatpersonen befreit
Vergleich: Deutsche Verbraucherinsolvenz vs. Spanisches Zweite-Chance-Gesetz
| Merkmal | Deutschland (InsO) | Spanien LSO (2022) |
|---|---|---|
| Verfahrensdauer | 3 Jahre Wohlverhaltensphase | 12–18 Monate |
| Eigenheim behalten | Selten möglich | Möglich (neuer Weg) |
| Schulden erlassen | Restschuldbefreiung nach 3 J. | Per BEPI, mit gesetzlichen Ausnahmen |
| Ausgabenkontrolle | Streng (Treuhänder) | Weniger streng |
| Steuerschulden | Teilweise | Teilweise (Reform 2022) |
* Übersichtliche Gegenüberstellung. Ihr konkreter Fall kann abweichen. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Analyse.
Was ist das Zweite-Chance-Gesetz?
Was ist die Ley de Segunda Oportunidad (Zweite-Chance-Gesetz)?
Das Zweite-Chance-Gesetz (Ley de Segunda Oportunidad, LSO) ist ein spanisches Gesetz, das überschuldeten Privatpersonen und Selbstständigen ermöglicht, ihre Schulden vollständig oder teilweise streichen zu lassen und neu anzufangen. Das Gesetz wurde 2015 eingeführt und 2022 grundlegend überarbeitet. Das zentrale Instrument heißt BEPI (Beneficio de Exoneración del Pasivo Insatisfecho) — also die Befreiung von nicht befriedigten Schulden durch richterlichen Beschluss.
Kann ein Deutscher, der in Spanien lebt, das Zweite-Chance-Gesetz nutzen?
Ja, wenn der Mittelpunkt Ihrer hauptsächlichen Interessen in Spanien liegt (Art. 45 TRLC; Art. 3 der Verordnung (EU) 2015/848). Bis zum Beweis des Gegenteils wird vermutet, dass dies bei Selbstständigen die Hauptniederlassung und bei anderen Privatpersonen der Ort des gewöhnlichen Aufenthalts ist (Art. 3 Abs. 1 der Verordnung). Die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle. Ein Deutscher, der auf Gran Canaria, Teneriffa oder einer anderen kanarischen Insel lebt und arbeitet, kann das LSO vollständig nutzen. Die Schulden können sowohl spanischen als auch deutschen Ursprungs sein.
Welche Schulden können über das Zweite-Chance-Gesetz erlassen werden?
Die meisten Privatschulden können erlassen werden, darunter: Hypotheken-Restschulden nach der Verwertung der Immobilie (der durch die Immobilie gesicherte Teil ist nicht erlassbar, Art. 489.1.8.º TRLC), Privatkredite und Konsumentenkredite, Schulden gegenüber Lieferanten und Kunden, Schulden gegenüber der Sozialversicherung (teilweise) und Steuerschulden (teilweise, nach der Reform 2022). Nicht erlassen werden: Unterhaltspflichten, strafrechtliche Schadensersatzpflichten und öffentliche Schulden über bestimmten Schwellenwerten.
Was ist der Unterschied zwischen dem spanischen Zweite-Chance-Gesetz und der deutschen Verbraucherinsolvenz?
Das deutsche Insolvenzverfahren (Verbraucherinsolvenz nach InsO) dauert in der Regel 3 Jahre Wohlverhaltensphase, bevor Restschuldbefreiung erteilt wird. Das spanische Zweite-Chance-Gesetz ist schneller: Das Verfahren dauert 12–18 Monate, und seit der Reform 2022 gibt es sogar einen vereinfachten Weg ohne Liquidation (BEPI sin liquidación), bei dem das Eigenheim unter Umständen erhalten bleiben kann. Außerdem ist die Überwachung der Ausgaben weniger streng als in Deutschland.
Wer kommt infrage?
Wer kann das Zweite-Chance-Gesetz in Spanien nutzen?
Das Gesetz gilt für Privatpersonen (keine Unternehmen) und Selbstständige (autónomos), die: (1) in gutem Glauben handeln (buena fe) — keine Betrugsabsicht, keine vorsätzliche Schuldenmacherei; (2) zahlungsunfähig sind, d. h. ihre fälligen Verbindlichkeiten nicht regelmäßig erfüllen können oder absehen, dass sie dies in den nächsten drei Monaten nicht mehr können (Art. 2.3 TRLC); (3) nach einer früheren Schuldenbefreiung die gesetzliche Sperrfrist abgewartet haben: 2 Jahre nach einer Befreiung mit Zahlungsplan, 5 Jahre nach einer Befreiung mit Liquidation (Art. 488 TRLC). Ein vorheriger außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern ist nicht mehr erforderlich: Das Gesetz 16/2022 hat das Acuerdo Extrajudicial de Pagos abgeschafft. Es gibt keinen Mindestbetrag für die Schulden.
Muss ich meine Immobilie verlieren, wenn ich das Zweite-Chance-Gesetz nutze?
Nicht zwingend. Dank der Reform von 2022 gibt es einen „vereinfachten Weg" (BEPI sin liquidación), bei dem Sie Ihre Immobilie behalten können, wenn das Gericht einen Zahlungsplan genehmigt; wird die Hauptwohnung nicht verwertet, dauert der Plan fünf Jahre (Art. 497.2.1.º TRLC), und der durch die Immobilie gesicherte Teil der Schuld wird nicht erlassen (Art. 489.1.8.º TRLC). Im klassischen Weg (mit Liquidation) wird die Immobilie veräußert, wenn sie einen Überschuss hat. Wenn die Immobilie weniger wert ist als die Hypothekenschuld, ist der nach dem Verkauf verbleibende Restbetrag ebenfalls erlassbar.
Meine Schulden sind in Deutschland entstanden. Kann ich in Spanien ein Schuldenbefreiungsverfahren beantragen?
Dies ist eine komplexe Situation. Spanien hat Zuständigkeit, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt dort haben. Schulden aus Deutschland (Bankdarlehen, Hypotheken) fallen dann grundsätzlich unter das spanische Verfahren. Die Entscheidungen des spanischen Insolvenzgerichts über Eröffnung, Durchführung und Beendigung des Verfahrens werden in den anderen Mitgliedstaaten, in denen die Verordnung (EU) 2015/848 gilt, ohne weitere Förmlichkeiten anerkannt (Art. 19 und 32 der Verordnung). Deutsche Gläubiger könnten versuchen, dennoch zu vollstrecken. Wir analysieren Ihre konkrete Schuldenlage und die Erfolgsaussichten.
Was passiert mit meiner deutschen Schufa, wenn ich in Spanien Schuldenbefreiung erhalte?
Die spanische Schuldenbefreiung hat keine direkte rechtliche Wirkung auf die Schufa. Die Schufa ist eine deutsche private Institution und folgt deutschen Regeln. Allerdings werden bei einer deutschen Privatinsolvenz die Einträge nach einer bestimmten Frist gelöscht. Für in Spanien wohnhafte Personen ist die spanische Zentraldatei CIRBE das relevante Register — diese wird nach dem Verfahren bereinigt.
Das Verfahren
Wie läuft das Verfahren nach dem Zweite-Chance-Gesetz ab?
Das Verfahren verläuft in groben Zügen so: (1) Insolvenzantrag: Das Verfahren beginnt direkt mit dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Gericht. Den früheren außergerichtlichen Einigungsversuch (AEP — Acuerdo Extrajudicial de Pagos) und den Insolvenzmediator (mediador concursal) hat das Gesetz 16/2022 abgeschafft; (2) Insolvenzverfahren (concurso de acreedores): Das Gericht bestellt einen Insolvenzverwalter, der das Vermögen erfasst und liquide Aktiva veräußert; (3) BEPI-Antrag: Nach der Liquidationsphase beantragt Ihr Anwalt beim Richter die Befreiung von den verbleibenden Schulden; (4) Richterlicher Beschluss: Das Gericht gewährt die Schuldenbefreiung — Sie sind schuldenfrei.
Wie lange dauert das Verfahren in Spanien?
Ein Standardverfahren dauert durchschnittlich 12–18 Monate. Beim Weg ohne Liquidation (Zahlungsplan) wird die Schuldenbefreiung zunächst nur vorläufig gewährt; endgültig wird sie erst nach Ablauf des Zahlungsplans, der in der Regel drei und in bestimmten Fällen fünf Jahre dauert (Art. 497, 498 und 500 TRLC). Auf den Kanarischen Inseln sind die Gerichtsfristen vergleichbar mit dem spanischen Durchschnitt. Wir sorgen für eine zügige Einreichung und enge Begleitung.
Welche Unterlagen benötige ich für das Verfahren?
Sie benötigen unter anderem: (1) Vollständige Liste aller Gläubiger mit Beträgen und Kontaktdaten; (2) Steuererklärungen der letzten 3 Jahre; (3) Kontoauszüge der letzten 12 Monate; (4) Arbeitsvertrag oder Einkommensnachweis; (5) Eigentumsnachweise für Immobilien und Fahrzeuge; (6) Hypothekenübersichten; (7) NIE und Meldebestätigung (padrón). Wir begleiten Sie bei der Zusammenstellung des gesamten Dossiers.
Was kostet das Verfahren nach dem Zweite-Chance-Gesetz?
Bei ALY Abogados ab €999 inklusive IGIC (kanarische Umsatzsteuer) — der Prozessvertreter (procurador) ist INBEGRIFFEN, anders als bei den meisten Kanzleien — und bis zu €4.500 je nach Komplexität und Schuldenvolumen. Ratenzahlung ab €99/Monat. Hinzu kommt nur das gesetzlich festgelegte Honorar des Insolvenzverwalters, falls das Gericht einen bestellt; Gerichtsgebühren fallen für Privatpersonen nicht an. Das Erstgespräch ist kostenlos und das Angebot wird vorab schriftlich festgelegt.
Nach der Schuldenbefreiung
Was passiert nach der Schuldenbefreiung mit meiner Kreditwürdigkeit?
Der Beschluss über die Schuldenbefreiung – bei einem Zahlungsplan der Beschluss über die endgültige Befreiung – enthält die Anordnung an die betroffenen Gläubiger, die Befreiung den Kreditauskunfteien mitzuteilen, denen sie den Zahlungsverzug gemeldet hatten, damit diese ihre Register aktualisieren (Art. 492 ter TRLC). Die erlassenen Schulden können nicht mehr eingefordert werden (Art. 490 TRLC); die gesetzlich nicht erlassbaren Schulden (Art. 489.1 TRLC) bleiben bestehen. In der Praxis können Sie nach 2–3 Jahren wieder Kredit beantragen, zunächst mit begrenzten Rahmen. Die Verordnung (EU) 2015/848 sieht vor, dass die Insolvenzregister der Mitgliedstaaten über das Europäische Justizportal miteinander vernetzt werden (Art. 25).
Kann ich nach der Schuldenbefreiung wieder selbstständig tätig sein?
Ja, absolut. Das ist genau das Ziel des Zweite-Chance-Gesetzes: ein Neustart. Nach dem Beschluss können Sie sich erneut als autónomo (Selbstständiger) anmelden und ein Unternehmen gründen. Es bestehen keine Berufsverbote oder Einschränkungen Ihrer unternehmerischen Tätigkeit (sofern kein strafrechtliches Urteil vorliegt).
Was passiert, wenn ich nach der Schuldenbefreiung neue Schulden anhäufe?
Die Schuldenbefreiung gilt nur für Schulden, die zum Zeitpunkt des BEPI-Beschlusses bestanden. Schulden, die danach entstehen, sind nicht erlassen. Wenn Sie nach der Schuldenbefreiung erneut in finanzielle Schwierigkeiten geraten, ist ein neuer Antrag erst 2 Jahre nach einer Befreiung mit Zahlungsplan bzw. 5 Jahre nach einer Befreiung mit Liquidation möglich, und öffentliche Schulden werden dann nicht mehr erlassen (Art. 488 TRLC). Wir beraten Sie auch zu Haushaltsverwaltung und finanzieller Neuplanung nach dem Verfahren.
Weitere Informationen
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