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Zweite-Chance-Gesetz — Schuldenbefreiung Spanien

Schuldenbefreiung in Spanien
Zweite-Chance-Gesetz (LSO) für Deutsche

Schulden streichen und neu anfangen mit dem spanischen Ley de Segunda Oportunidad. 15 Fragen beantwortet zu Verfahren, Voraussetzungen und Folgen.

100%

Schulden erlassen per BEPI-Beschluss

12–18

Monate durchschnittliche Verfahrensdauer

0€

Gerichtsgebühren — Privatpersonen befreit

Vergleich: Deutsche Verbraucherinsolvenz vs. Spanisches Zweite-Chance-Gesetz

MerkmalDeutschland (InsO)Spanien LSO (2022)
Verfahrensdauer3 Jahre Wohlverhaltensphase12–18 Monate
Eigenheim behaltenSelten möglichMöglich (neuer Weg)
Schulden erlassenRestschuldbefreiung nach 3 J.100 % via BEPI
AusgabenkontrolleStreng (Treuhänder)Weniger streng
SteuerschuldenTeilweiseTeilweise (Reform 2022)

* Übersichtliche Gegenüberstellung. Ihr konkreter Fall kann abweichen. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Analyse.

Was ist das Zweite-Chance-Gesetz?

Was ist die Ley de Segunda Oportunidad (Zweite-Chance-Gesetz)?

Das Zweite-Chance-Gesetz (Ley de Segunda Oportunidad, LSO) ist ein spanisches Gesetz, das überschuldeten Privatpersonen und Selbstständigen ermöglicht, ihre Schulden vollständig oder teilweise streichen zu lassen und neu anzufangen. Das Gesetz wurde 2015 eingeführt und 2022 grundlegend überarbeitet. Das zentrale Instrument heißt BEPI (Beneficio de Exoneración del Pasivo Insatisfecho) — also die Befreiung von nicht befriedigten Schulden durch richterlichen Beschluss.

Kann ein Deutscher, der in Spanien lebt, das Zweite-Chance-Gesetz nutzen?

Ja, wenn Sie steuerlich in Spanien ansässig sind. Das Zweite-Chance-Gesetz gilt für alle Privatpersonen und Selbstständigen mit spanischem Steuerwohnsitz, unabhängig von der Nationalität. Ein Deutscher, der auf Gran Canaria, Teneriffa oder einer anderen kanarischen Insel lebt und arbeitet, kann das LSO vollständig nutzen. Die Schulden können sowohl spanischen als auch deutschen Ursprungs sein.

Welche Schulden können über das Zweite-Chance-Gesetz erlassen werden?

Die meisten Privatschulden können erlassen werden, darunter: Hypothekenschulden (auch Restschulden nach Zwangsvollstreckung), Privatkredite und Konsumentenkredite, Schulden gegenüber Lieferanten und Kunden, Schulden gegenüber der Sozialversicherung (teilweise) und Steuerschulden (teilweise, nach der Reform 2022). Nicht erlassen werden: Unterhaltspflichten, strafrechtliche Schadensersatzpflichten und öffentliche Schulden über bestimmten Schwellenwerten.

Was ist der Unterschied zwischen dem spanischen Zweite-Chance-Gesetz und der deutschen Verbraucherinsolvenz?

Das deutsche Insolvenzverfahren (Verbraucherinsolvenz nach InsO) dauert in der Regel 3 Jahre Wohlverhaltensphase, bevor Restschuldbefreiung erteilt wird. Das spanische Zweite-Chance-Gesetz ist schneller: Das Verfahren dauert 12–18 Monate, und seit der Reform 2022 gibt es sogar einen vereinfachten Weg ohne Liquidation (BEPI sin liquidación), bei dem das Eigenheim unter Umständen erhalten bleiben kann. Außerdem ist die Überwachung der Ausgaben weniger streng als in Deutschland.

Wer kommt infrage?

Wer kann das Zweite-Chance-Gesetz in Spanien nutzen?

Das Gesetz gilt für Privatpersonen (keine Unternehmen) und Selbstständige (autónomos), die: (1) in gutem Glauben handeln (buena fe) — keine Betrugsabsicht, keine vorsätzliche Schuldenmacherei; (2) überschuldet sind (Schulden übersteigen das verfügbare Vermögen); (3) in den letzten 10 Jahren nicht bereits von der BEPI profitiert haben; (4) versucht haben, eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern zu erzielen (bei bestimmten Schuldenhöhen). Es gibt keinen Mindestbetrag für die Schulden.

Muss ich meine Immobilie verlieren, wenn ich das Zweite-Chance-Gesetz nutze?

Nicht zwingend. Dank der Reform von 2022 gibt es einen „vereinfachten Weg" (BEPI sin liquidación), bei dem Sie Ihre Immobilie behalten können, sofern die Gläubiger zustimmen oder Sie einen Rückzahlungsplan von 3–5 Jahren akzeptieren. Im klassischen Weg (mit Liquidation) wird die Immobilie veräußert, wenn sie einen Überschuss hat. Wenn die Immobilie weniger wert ist als die Hypothekenschuld, ist der nach dem Verkauf verbleibende Restbetrag ebenfalls erlassbar.

Meine Schulden sind in Deutschland entstanden. Kann ich in Spanien ein Schuldenbefreiungsverfahren beantragen?

Dies ist eine komplexe Situation. Spanien hat Zuständigkeit, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt dort haben. Schulden aus Deutschland (Bankdarlehen, Hypotheken) fallen dann grundsätzlich unter das spanische Verfahren. Die Anerkennung des spanischen Beschlusses in Deutschland ist jedoch nicht automatisch garantiert. Deutsche Gläubiger könnten versuchen, dennoch zu vollstrecken. Wir analysieren Ihre konkrete Schuldenlage und die Erfolgsaussichten.

Was passiert mit meiner deutschen Schufa, wenn ich in Spanien Schuldenbefreiung erhalte?

Die spanische Schuldenbefreiung hat keine direkte rechtliche Wirkung auf die Schufa. Die Schufa ist eine deutsche private Institution und folgt deutschen Regeln. Allerdings werden bei einer deutschen Privatinsolvenz die Einträge nach einer bestimmten Frist gelöscht. Für in Spanien wohnhafte Personen ist die spanische Zentraldatei CIRBE das relevante Register — diese wird nach dem Verfahren bereinigt.

Das Verfahren

Wie läuft das Verfahren nach dem Zweite-Chance-Gesetz ab?

Das Verfahren verläuft in groben Zügen so: (1) Außergerichtlicher Einigungsversuch (AEP — Acuerdo Extrajudicial de Pagos): 3 Monate Versuch einer Einigung mit Gläubigern. Bei Scheitern geht es zum Gericht; (2) Insolvenzverfahren (concurso de acreedores): Das Gericht bestellt einen Insolvenzverwalter, der das Vermögen erfasst und liquide Aktiva veräußert; (3) BEPI-Antrag: Nach der Liquidationsphase beantragt Ihr Anwalt beim Richter die Befreiung von den verbleibenden Schulden; (4) Richterlicher Beschluss: Das Gericht gewährt die Schuldenbefreiung — Sie sind schuldenfrei.

Wie lange dauert das Verfahren in Spanien?

Ein Standardverfahren dauert durchschnittlich 12–18 Monate. Der vereinfachte Weg (ohne Liquidation, eingeführt 2022) kann deutlich schneller sein: 6–9 Monate. Auf den Kanarischen Inseln sind die Gerichtsfristen vergleichbar mit dem spanischen Durchschnitt. Wir sorgen für eine zügige Einreichung und enge Begleitung.

Welche Unterlagen benötige ich für das Verfahren?

Sie benötigen unter anderem: (1) Vollständige Liste aller Gläubiger mit Beträgen und Kontaktdaten; (2) Steuererklärungen der letzten 3 Jahre; (3) Kontoauszüge der letzten 12 Monate; (4) Arbeitsvertrag oder Einkommensnachweis; (5) Eigentumsnachweise für Immobilien und Fahrzeuge; (6) Hypothekenübersichten; (7) NIE und Meldebestätigung (padrón). Wir begleiten Sie bei der Zusammenstellung des gesamten Dossiers.

Was kostet das Verfahren nach dem Zweite-Chance-Gesetz?

Die Kosten setzen sich zusammen aus: (1) Anwaltshonorar: €2.000–€4.000 je nach Komplexität und Schuldenvolumen; (2) Prozessvertreter (procurador): €500–€1.500; (3) Gerichtskosten: gering (Privatpersonen sind weitgehend von Gerichtsgebühren befreit). In manchen Fällen arbeiten Anwälte auf „No Cure No Pay"-Basis oder mit gestundeten Zahlungen. Sprechen Sie uns für ein unverbindliches Angebot an.

Nach der Schuldenbefreiung

Was passiert nach der Schuldenbefreiung mit meiner Kreditwürdigkeit?

Nach der Schuldenbefreiung werden Sie aus dem spanischen Insolvenzregister (Registro Público Concursal) gelöscht. Sie sind rechtlich schuldenfrei. Spanische Kreditauskunfteien (CIRBE, ASNEF) löschen Ihren Eintrag nach der gesetzlichen Frist. In der Praxis können Sie nach 2–3 Jahren wieder Kredit beantragen, zunächst mit begrenzten Rahmen. Innerhalb der EU gibt es keinen automatischen Datenaustausch über Insolvenzdaten.

Kann ich nach der Schuldenbefreiung wieder selbstständig tätig sein?

Ja, absolut. Das ist genau das Ziel des Zweite-Chance-Gesetzes: ein Neustart. Nach dem Beschluss können Sie sich erneut als autónomo (Selbstständiger) anmelden und ein Unternehmen gründen. Es bestehen keine Berufsverbote oder Einschränkungen Ihrer unternehmerischen Tätigkeit (sofern kein strafrechtliches Urteil vorliegt).

Was passiert, wenn ich nach der Schuldenbefreiung neue Schulden anhäufe?

Die Schuldenbefreiung gilt nur für Schulden, die zum Zeitpunkt des BEPI-Beschlusses bestanden. Schulden, die danach entstehen, sind nicht erlassen. Wenn Sie nach der Schuldenbefreiung erneut in finanzielle Schwierigkeiten geraten, ist ein weiteres BEPI erst nach 10 Jahren möglich. Wir beraten Sie auch zu Haushaltsverwaltung und finanzieller Neuplanung nach dem Verfahren.

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