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Gesellschaftsrecht · Kanaren

Geschäftsführerhaftung in Spanien — Rechtsberatung Kanaren

Geschäftsführer spanischer SL-Gesellschaften haften persönlich in einem Ausmaß, das den meisten internationalen Gesellschaftern nicht bewusst ist. Eine versäumte Frist, eine nicht genehmigte verbundene Transaktion, ein unerfüllter Auflösungsgrund oder eine verspätete Insolvenzanmeldung genügen, damit ein Gläubiger oder ein Insolvenzverwalter Ihr persönliches Vermögen angreift.

ALY Abogados bietet präventive und defensive Beratung aus Las Palmas, kombiniert mit aktiver Praxis als gerichtlich bestellter Insolvenzverwalter und Spezialisierung im Gesellschaftsrecht. Beratung auf Deutsch, Spanisch, Englisch, Französisch und Italienisch.

Warum ein externer Vorstandssekretär

Der Nicht-Vorstands-Sekretär (Art. 109 LSC und Art. 245 ff. der Handelsregisterverordnung) nimmt an Vorstandssitzungen teil, verfasst das Protokoll, beglaubigt Beschlüsse und verwahrt das Protokollbuch. Seine Unabhängigkeit vom Vorstand stärkt die dokumentarische Nachvollziehbarkeit und verringert das Risiko der Anfechtung von Beschlüssen.

In den meisten spanischen SL-Gesellschaften wird die Rolle vom einzelnen Geschäftsführer oder einem der Vorstandsmitglieder ohne spezifische gesellschaftsrechtliche Ausbildung übernommen. Die Folgen treten Jahre später auf: unvollständige Protokolle, fehlende Telematik-Klausel in der Satzung (Art. 182 LSC), anfechtbare Beschlüsse nach Art. 204 LSC, versäumte Hinterlegung des Jahresabschlusses mit Registerschließung (Art. 282 LSC) und gesamtschuldnerische Haftung für Gesellschaftsschulden nach Art. 367 LSC.

Differenzierungsmerkmal

Aktive Insolvenzpraxis

Lázaro Héctor Amable Méndez, Inhaber der Kanzlei, ist als gerichtlich bestellter Insolvenzverwalter bei der Rechtsanwaltskammer Las Palmas (ICALPA, Anwaltsnummer 5.231) und der Rechtsanwaltskammer Santa Cruz de Tenerife (ICATF) tätig.

Diese Praxis bietet Einblick in das Ende, das Geschäftsführer nach einem schlecht geführten Vorstand erleben: schuldhafte Qualifikation, persönliche Defizitdeckung, mehrjährige Disqualifikation, Pfändung von Wohnsitz und Arbeitseinkommen.

Dieses Wissen wird präventiv angewendet: Der Vorstand wird so dokumentiert, dass im Falle einer Insolvenz die Qualifikation nicht eröffnet wird. Jedes Protokoll dokumentiert die Sorgfaltspflicht. Verbundene Transaktionen werden mit ordnungsgemäßem Quorum und Begründung genehmigt.

Monatliche Honorare

Drei Pakete nach Risikoniveau

Richtwerte. Endgültige Honorare in individueller Beauftragung gemäß den Richtlinien der Rechtsanwaltskammer Las Palmas (ICALPA).

Paket Bronze

Jährliche Compliance

ab €600 /Monat

IGIC 7% nicht enthalten

Enthält

  • Einberufung und Protokoll der Jahreshauptversammlung
  • Jahresabschluss-Hinterlegung im Handelsregister
  • Digitales Protokollbuch mit elektronischer Signatur
  • Eine Vorstandssitzung pro Quartal mit Protokoll
  • Beschlussbescheinigungen auf Anfrage
  • Jährliche Compliance-Überprüfung
  • Basis-Beratungshotline

Idealer Mandant: Kleine SL mit einzelnem Geschäftsführer ohne professionalisierten Beirat.

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Empfohlen

Paket Silber

Aktive Vorstandssekretär-Tätigkeit

ab €1.500 /Monat

IGIC 7% nicht enthalten

Enthält

  • Alles aus Bronze
  • Teilnahme an allen Vorstandssitzungen (vor Ort oder remote)
  • Laufende Beratung zu Treuepflichten
  • Vorabprüfung der Protokolle
  • Bis zu drei jährliche Rechtsgutachten
  • Kontrolle verbundener Geschäfte und Interessenkonflikte
  • Jahresbericht zur Corporate Governance
  • Unbegrenzte Hotline für alle Vorstandsmitglieder

Idealer Mandant: SL mit echtem Beirat (drei oder mehr Mitglieder), Familienunternehmen, ZEC-Gesellschaften.

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Paket Gold

Vollständiger Schutz von Beirat und Geschäftsführer

ab €2.500 /Monat

IGIC 7% nicht enthalten

Enthält

  • Alles aus Silber
  • Personalisierte Risikoanalyse für jedes Vorstandsmitglied
  • Technische Prüfung und Vermittlung mit D&O-Versicherer
  • Unbegrenzte Rechtsgutachten
  • Bevorzugte Verteidigung bei Haftungsklagen (Rabatt)
  • Vierteljährliche Vorstandsschulung
  • Frühwarnung bei Auflösungsgründen oder Insolvenz

Idealer Mandant: Gruppen mit Aktionärskonflikten, Vorverkaufsgesellschaften, Familienholdings, restrukturierende Unternehmen.

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Häufig gestellte Fragen

Warum braucht ein Geschäftsführer einer spanischen SL spezifischen Haftungsschutz?

Das spanische Gesellschaftsrecht (Ley de Sociedades de Capital, LSC) sieht eine strenge persönliche Haftung des Geschäftsführers vor. Nach Art. 367 LSC haftet der Geschäftsführer gesamtschuldnerisch für Gesellschaftsschulden, die nach Eintritt eines Auflösungsgrundes entstehen, wenn er die Hauptversammlung nicht innerhalb von zwei Monaten einberuft. Nach Art. 442-462 des spanischen Insolvenzgesetzes (TRLC) kann eine schuldhafte Insolvenzqualifikation zu persönlicher Deckung des Defizits, einer Disqualifikation von zwei bis fünfzehn Jahren und dem Verlust aller Gläubigerrechte führen.

Können Sie als externer Vorstandssekretär für uns tätig sein, wenn wir nicht in Spanien wohnen?

Ja. Art. 182 LSC und das Königliche Dekret 2/2021 erlauben vollständig telematische Vorstandssitzungen, sofern die Satzung eine entsprechende Klausel enthält. Fehlt die Klausel, formulieren und vollziehen wir die Satzungsänderung als Teil des Onboarding-Prozesses. Externe Sekretär-Tätigkeit wird remote aus Las Palmas für Mandanten in DACH, UK und Amerika ausgeführt.

Was passiert mit meiner persönlichen Haftung, wenn die Gesellschaft insolvent wird?

Wenn die Insolvenz nach Art. 442-462 TRLC als schuldhaft qualifiziert wird, kann das Gericht den Geschäftsführer zur Deckung des Insolvenzdefizits aus persönlichem Vermögen verurteilen, eine Disqualifikation von zwei bis fünfzehn Jahren aussprechen und alle Gläubigerrechte entziehen. Das Versäumnis, die Insolvenz innerhalb von zwei Monaten nach Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit anzumelden (Art. 5 TRLC), ist einer der häufigsten Auslöser einer schuldhaften Qualifikation.

Beinhalten Ihre Honorare die spanische Mehrwertsteuer?

Nein. Die angegebenen Beträge sind Netto-Honorare. Die kanarische Mehrwertsteuer IGIC zum Standardsatz von 7 % wird separat in Rechnung gestellt. ZEC-Gesellschaften und andere befreite Einrichtungen müssen ihren Status in der Beauftragung nachweisen, damit die Rechnungsstellung an ihre Steuerregelung angepasst wird.

Arbeiten Sie mit Gesellschaften außerhalb der Kanaren?

Ja. Die Kanzlei vertritt Gesellschaften mit Sitz überall in Spanien und internationale Gruppen mit spanischer Tochtergesellschaft. Die Arbeit wird remote mit gelegentlichen Vor-Ort-Terminen ausgeführt. Die aktive Praxis als Insolvenzverwalter wird in Las Palmas und Tenerife ausgeübt, präventive Beratung hat keine territoriale Begrenzung.

Kostenlose Erstberatung

30-minütiges Video-Gespräch ohne Verpflichtung. Prüfung von Satzung, Protokollmuster, Registerbuch und gegebenenfalls D&O-Police. Schriftliche Zusammenfassung am Ende der Sitzung.

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Lázaro Héctor Amable Méndez · Col. n.º 5.231 ICALPA · Aktiver Insolvenzverwalter · ALY Abogados, Hoya del Enamorado 18 Local 1, Las Palmas de Gran Canaria

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Hinweis. Der Inhalt dieser Seite ist allgemeine Information über die Tätigkeit der Kanzlei. Er stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis, das ausschließlich mit Unterzeichnung einer Beauftragung entsteht. Die angegebenen Honorare sind Richtwerte. ALY Abogados wird von der Rechtsanwaltskammer Las Palmas (ICALPA) beaufsichtigt.

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